Wenn das Thermometer über eine längere Zeit Minusgrade anzeigt, können Heizungsrohre und Wasserleitungen Schaden nehmen. Hausbesitzer und auch Mieter sollten dafür sorgen, dass bei einer Abwesenheit kein Rohrbruch durch Zufrieren geschieht. Der Frostwächter der Heizung reicht dafür nicht unbedingt aus, wie ein Beispiel zeigt.
Bonn/Berlin (red) - Ein Ehepaar war in den Winterurlaub gefahren und hatte die Heizung bis auf den Frostwächter (Schneeflocken-/Eiskristallsymbol) zurückgedreht, wie das Magazin zuhause.de berichtet. Als die Urlauber zurückkamen, mussten sie feststellen, dass die Heizung komplett ausgefallen war. Den Schaden wollte die Wohngebäude-Versicherung nicht zahlen, so dass die Angelegenheit vor Gericht ging. Dort bekam die Versicherung recht.
(Foto / Abb.: emmi / Fotolia.com)
Die Richter entschieden, dass die Hausbesitzer dazu verpflichtet gewesen seien, ausreichend zu heizen und dies auch zu kontrollieren. Der Frostwächter schützt jedoch nur die Heizung, nicht aber die Rohre und Leitungen vor dem Zufrieren, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft laut zuhause.de erklärt. Der Frostwächter sorge dafür, dass die Raumtemperatur nicht unter fünf Grad falle. Sei es aber sehr kalt, könnten an ungeschützten Stellen oder in der Außenwand Leitungen dennoch zufrieren.
Wenn es kalt ist und man längere Zeit abwesend ist, sollte man sich nicht auf die Frostschutz-Einstellung verlassen, sondern lieber etwas stärker heizen. Auch Räume, die nicht bewohnt werden, sollten nicht völlig auskühlen. Leitungen, die nicht genutzt werden, sollte man entleeren und verschließen, ungeschützte Leitungen isolieren.
Die Hausratversicherung springt in der Regel dann ein, wenn ein Wasserschaden entsteht; für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, wie Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärt. Der Mieter müsse aber darauf achten, genügend zu heizen und Außenleitungen zu schützen, sonst kann es eben sein, dass der Versicherer nicht zahlt.
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