Das EEG 2012 schreibt auch für KWK-Anlagen, die dem Geltungsbereich des KWK-Gesetzes unterliegen, ein Einspeisemanagement vor und ermöglicht eine Zwangsabschaltung durch den Netzbetreiber.
Das BHKW-Infozentrum verweist darauf, dass seit dem 01.01.2012 alle neu installierten BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 KW mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein müssen, die dem Netzbetreiber eine Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung der BHKW-Anlage ermöglicht, wenn die Netzkapazität durch die Aufnahme des Stroms überlastet wäre.
Für biomassebetriebene KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 100 kW gilt diese Verpflichtung unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt.
Bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben drohen erhebliche Restriktionen wie zum Beispiel der Verlust des EEG-Vergütungsanspruches bzw. der KWK-Zuschlagszahlung.
Derzeit werden vom BHKW-Infozentrum Anfragen an BHKW-Hersteller im Leistungssegment ab 100 kW mit dem Ziel versandt, eine anonymisierte Übersicht über die eingesetzten technischen Lösungen für das Einspeisemanagement zu erstellen. Außerdem erfolgt eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur sowie beim BMWi, um wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einspeisemanagement abzuklären.
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