Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 24.01.2012 den Entwurf einer Verordnung zu abschaltbaren Lasten gemäß § 13 Absatz 4a Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz vorgelegt.
Durch die Verordnung soll den Netzbetreibern im Krisenfall die Möglichkeit zur Zwangsabschaltung gegeben werden. Die Verordnung wird die Konditionen für die Lieferunterbrechung festlegen und entbindet damit sowohl Netzbetreiber als auch Kunden von den Verhandlungen. Die Kosten für solche Unterbrechungen sollen demnach auf das Netzentgelt umgelegt werden, das in den Strompreis einfließt und von den Verbrauchern gezahlt wird.
Wenngleich die energieintensive Industrie wichtig für den Industriestandort Deutschland ist, muss hier ordnungspolitisch sauber gearbeitet werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) spricht sich gegen eine weitere Begünstigung der stromintensiven Industrie auf Kosten des Endverbrauchers aus.
Der Ausgleich darf somit nicht vom Endverbraucher gezahlt werden. Zudem hat der aktuelle Entwurf zur Abschaltverordnung einen energiewirtschaftlich fragwürdigen Nutzen.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Wir lehnen die geplante Abschaltverordnung für energieintensive Industrien ab, weil sie zum einen vorsieht, die Kosten für solche Unterbrechungen auf das Netzentgelt umzulegen, das in den Strompreis einfließt und somit von den Verbrauchern gezahlt werden muss.
Zum anderen hat der aktuelle Entwurf zur Abschaltverordnung kaum einen energiewirtschaftlich Nutzen, da der beabsichtigte Beitrag zur Systemstabilität fraglich erscheint“, so der VKU-Hauptgeschäftsführer weiter.
"Bereits durch die Befreiung der energieintensiven Industrie von den Netzentgelten im Rahmen des § 19 StromNEV zu Lasten kleiner Unternehmen und Endverbraucher wurde eine soziale Schieflage provoziert, die so nicht nachvollzieh- und vertretbar ist. Bedenklich ist im Rahmen der Abschaltverordnung auch die Möglichkeit einer Doppelförderung. Nutzer, die bereits gemäß § 19 StromNEV von der Netzentgeltzahlung befreit sind, erhalten zusätzlich eine Vergütung für die Abschaltbarkeit."
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