„Unzureichende gesetzliche Rahmenbedingungen im Gemeindewirtschaftsrecht behindern derzeit kommunale Energieversorger, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten“, sagte heute der Hauptgeschäftsführer des VKU, Hans-Joachim Reck, auf der 19. Handelsblatt Jahrestagung für die Energiewirtschaft in Berlin.
Einige Bundesländer wie Bayern oder Hessen erarbeiten zurzeit eigene Energiekonzepte, in denen sie zwar die Bedeutung der kommunalen Energieversorger beim Umbauprozess hervorheben, aber gleichzeitig halten sie in den Gemeindeordnungen weiterhin Wettbewerbsschranken für Stadtwerke aufrecht oder bauen diese sogar aus.
Der VKU fordert daher, dass die Länder den Stadtwerken einen gleichberechtigten Marktzugang ermöglichen. Dazu Reck: „In einigen Bundesländern macht das Gemeindewirtschaftsrecht einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Energieversorgern unmöglich. Diese Beschränkungen sind angesichts der anstehenden Herausforderungen, welche die Energiewende mit sich bringt, nicht tragbar.“
Die nähere Ausgestaltung der Gemeindeordnungen ist Ländersache. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Stadtwerke in Deutschland. Der Gesetzentwurf der Novelle der Hessischen Gemeindeordnung beispielsweise sieht derzeit vor, dass Kommunen im Bereich der Energieversorgung nur noch Kooperationen mit privaten Dritten eingehen sollen.
Solche Markthemmnisse könne man sich in Zukunft nicht mehr leisten, meint Reck: „In einem deregulierten Energiemarkt müssen Stadtwerke genauso wie private Energieversorger in den Wettbewerb treten können. Dies ist derzeit nicht in allen Bundesländern der Fall.“
Der VKU erneuert daher seine Forderung an die Innenminister von Bund und Ländern, einheitlich in Deutschland geltende Mindeststandards für die wirtschaftliche Betätigung von Stadtwerken zu erarbeiten.
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