Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Zustimmung des Bundeskabinetts zum vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G).
„Die geplanten Änderungen setzen wichtige Investitionsimpulse für die Kraft-Wärme-Kopplung - eine Technologie, die Lösungen für viele Herausforderungen der Energiewende bietet“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Der kommunale Wirtschaftsverband beurteilt insbesondere die Aufnahme der Förderung von thermischen Speichern sowie die verbesserte Förderung von Wärme- und Kältenetzen positiv.
Erfreulich ist zudem, dass die Bundesregierung die Empfehlung des VKU aufgegriffen hat, Anlagenmodernisierungen bereits ab einer Schwelle von 25 Prozent der Neuerrichtungskosten zu fördern. „Dadurch lassen sich Modernisierungspotenziale in großem Umfang erschließen und noch mehr CO2-Emissionen einsparen“, erklärt Reck.
Auch die Aufnahme gestaffelter Vergütungssätze für die Umrüstung von Kondensations- auf KWK-Anlagen begrüßt der VKU. Dazu Reck: „Die Möglichkeit der Energiespeicherung macht die KWK zu einer Schlüsseltechnologie. Die Förderung muss effektiv und unbürokratisch sein. Die vorgeschlagenen Änderungen sind daher richtig und wichtig.“
Nachbesserungsbedarf besteht jedoch noch bei der Höhe der Vergütungssätze von Strom und Wärme, die in KWK-Anlagen produziert werden. Anstelle einer Erhöhung um 0,3 Cent pro Kilowattstunde hält der VKU einen Betrag von 0,5 Cent für erforderlich. "Hier sollte nicht an falscher Stelle gespart werden", so Reck.
Unabhängig von der Art des eingesetzten Brennstoffs werden durch KWK allein in Deutschland Emissionen in einer Größenordnung von 41,7 bis 49,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Diese Zahlen ließen sich noch steigern. Bislang behinderten jedoch unzureichende politische Rahmenbedingungen den Ausbau und die Weiterentwicklung der Technologie.
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