Artenschutzrechtliche Belange haben bei der Errichtung einer Windenergieanlage Vorrang. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. In dem konkreten Fall hatte ein Unternehmen für Windenergie geklagt, weil der Landkreis Birkenfeld die immissionsrechtliche Genehmigung einer geplanten Windkraftanlage unter Hinweis auf die Belange des Vogelzuges abgelehnt hatte.
Koblenz (ddp-rps/sm) - Ein Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass sich in der Nähe der geplanten Windkraftanlage der Horst eines brütenden Rotmilanpaares befindet.
Die Richter entschieden deshalb, dass das Vorhaben des Unternehmens bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Laut Urteilsbegründung hat der Artenschutz Vorrang vor der Verwirklichung der geplanten Anlage. Der Rotmilan sei eine streng geschützte Art. Durch die Windkraftanlage könnte die Brutstätte des Vogels erheblich beeinträchtigt oder sogar endgültig zerstört werden.
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