Das Rostocker Landgericht hat in zweiter Instanz die Sperre der Gasversorgung eines Kunden der Stadtwerke Rostock wegen unbezahlter Rechnungen anerkannt. Der Energieversorger sei berechtigt gewesen, die Gasversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung zu unterbrechen.
Rostock (ddp-nrd/sm) - Nachdem bereits das Amtsgericht das Vorgehen des Versorgers bestätigt hatte, wollte der Kunde über eine einstweilige Verfügung die Wiederherstellung der Gasversorgung für sein Haus erreichen. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kunde sich nicht darauf berufen könne, "dass die Erhöhung der Gastarife im Jahre 2005 unbillig gewesen sei".
Das Landgericht habe 2007 in zwei Musterurteilen entschieden, dass die Preisbestimmung der Stadtwerke für 2005 rechtmäßig gewesen sei. Wenn der geforderte Preis angemessen sei, müsse der Kunde den Preis von Beginn der Tariferhöhung an zahlen.
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