Stromversorger dürfen nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe Kunden nicht mit unlauterer Werbung ködern. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist die Unterlassungsklage eines Stromversorgers gegen einen Konkurrenten wegen "irreführender Angaben über geschäftliche Verhältnisse" zulässig.
Karlsruhe (ddp/sm) - Geklagt hatte nach ddp-Informationen der Energieversorger Mannheimer MVV Energie, weil seine Kunden Besuch von einem Vertreter eines bundesweit tätigen Konkurrenten erhielten. Dieser Mitarbeiter versuchte, die Kunden abzuwerben, indem er zum Beispiel vorgab, die beiden Stromkonzerne hätten sich zusammengeschlossen. Bei einer anderen Kundin gab der Mann sich als Beauftragter von MVV Energie aus und behauptete, einen günstigeren Tarif des Mannheimer Versorgers vorzulegen, während die Frau in Wirklichkeit den Anbieter wechseln sollte.
Das Landgericht Mannheim untersagte mit einer einstweiligen Verfügung dieses Vorgehen. Die Berufung des beklagten Unternehmens beim Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigte diese Entscheidung. Da es sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren handelt, ist die Revision nicht zulässig.
(Az: 6 U 111/08)
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