Die regelmäßige Überprüfung der Elektro-Anlage eines Hauses kann nach „Marl aktuell“ den Mietern per Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt werden.
Denn dabei handele es sich nach aktueller Auffassung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 123/06) nicht um Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten, für die laut Gesetz der Vermieter selbst aufkommen müsste. Das Umlageverfahren sei auch dann rechtens, wenn die Überprüfung nur im Abstand mehrerer Jahre statt findet, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Voraussetzung für das Überwälzen dieser Ausgaben auf die Mieter sei allerdings, dass dieser Posten in den geltenden Mietverträgen bei den sonstigen Betriebskosten aufgelistet wurde und dass der Vermieter dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet.
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