Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Wirkung ab dem 1.7.2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden.
Bislang liegt hierzu lediglich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Erst Bundestag und Bundesrat werden über die endgültige Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen entscheiden.
Schon jetzt wurde aber eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Regelung an das BMF herangetragen. Die Wichtigsten hat es im folgenden Frage-Antwort-Katalog gesammelt. Es handelt sich dabei um folgende:
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