2012 steht eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) an. Mitte Februar hat nun der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Unter den Änderungsvorschlägen der Länder sticht vor allem ein Punkt heraus, der die Kraft-Wärme-Kopplung mit Brennstoffzellen betrifft: Der Bundesrat fordert erhöhte Fördersätze, um einen stärkeren Anreiz zum Einsatz der Brennstoffzellentechnik zu bieten. Das berichtet die Initiative Brennstoffzelle auf Ihren Internetseiten.
Pro erzeugte Kilowattstunde Strom sollen Betreiber von Brennstoffzellen-Heizgeräten demnach einen Zuschlag in Höhe von 7 Cent erhalten. Liegt der elektrische Wirkungsgrad der Brennstoffzelle erwiesenermaßen über 50 Prozent, soll sogar ein Zuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden. Die Garantievergütung wird ab der Aufnahme des Dauerbetriebs 10 Jahre lang gewährt.
Begründet wird diese Forderung damit, dass die kurz- bis mittelfristig vor der Marktreife stehende Brennstoffzellentechnik im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung vorangetrieben werden müsse. Andreas Ballhausen, Sprecher der Initiative Brennstoffzelle (IBZ), ergänzt: "Brennstoffzellen bieten im Vergleich zu anderen KWK-Technologien deutlich höhere elektrische Wirkungsgrade, wodurch sie mehr CO2 einsparen. Der Bundesrat würdigt diese Tatsache völlig zu Recht in Form erhöhter KWK-Zuschläge für Brennstoffzellen-Heizgeräte."
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