Der Verfassungsrechtler und frühere Gutachter für das Bundesumweltministerium Joachim Wieland rechnet mit einer Ablehnung der verlängerten Atom-Laufzeiten durch das Bundesverfassungsgericht. Ohne Beteiligung des Bundesrates sei die Entscheidung grundgesetzwidrig.
Hamburg (afp/red) - "Es ist nahezu gewiss, dass das Bundesverfassungsgericht die Laufzeitverlängerungen stoppen wird, weil der Bundesrat nicht beteiligt wurde", sagte Wieland dem "Hamburger Abendblatt" vom Freitag. Mit einer Laufzeitverlängerung werde in die Rechte der Länder eingegriffen, deren Zustimmung daher erforderlich sei.
Der Bundestag hatte am Donnerstag eine Laufzeitverlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre beschlossen. Die Opposition kündigte an, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen. Wieland, der an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer lehrt, hatte zuvor wie auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Gutachten für das Bundesumweltministerium die Zustimmung des Bundesrats für längere Laufzeiten für notwendig erklärt.
Im "Hamburger Abendblatt" ging Wieland davon aus, dass auch die Länge der beschlossenen neuen Laufzeiten die juristische Position der Bundesregierung nicht gestärkt habe. Gutachter hätten auch moderate Laufzeitverlängerungen ohne Zustimmung des Bundesrats für möglich gehalten, sagte er. "Aber diese Laufzeitverlängerungen sind nicht mehr moderat." Um eine schnelle Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Laufzeitverlängerungen zu erzielen, empfahl Wieland der Opposition, nicht den langwierigen Gang einer Klage zu gehen. "Wenn die Kläger eine einstweilige Anordnung beantragen, dann wird es innerhalb von Wochen eine Entscheidung des Verfassungsgerichts geben", sagte er. Dabei könne zunächst geklärt werden, ob dass Gesetz in Kraft treten dürfe oder nicht.
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