Hoffnung für Wasserkunden im Großraum Berlin: Nach dem Willen des Bundeskartellamtes sollen dort die Wasserpreise in den Jahren 2012, 2013 und 2014 um durchschnittlich rund 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 sinken. Das wäre für die Verbraucher eine Gesamtersparnis von rund 205 Millionen Euro.
Bonn/Berlin (dapd/red) - Am Montag hatte die Wettbewerbsbehörde den größten Wasserversorger Deutschlands, die Berliner Wasserbetriebe (BWB), wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise abgemahnt.
Allerdings sind die Auflagen noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine abschließende Entscheidung ist für Anfang 2012 geplant. Oppositionsparteien und Verbraucherverbände haben die Abmahnung begrüßt. Die Wasserbetriebe kündigten umgehend eine Prüfung an.
Wasserpreise oder Wassergebühren?
"Die Wasserversorgung ist eines der letzten großen Monopole in Deutschland", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Die Kartellbehörden müssten in die Lage versetzt werden, flächendeckend eine verschärfte Aufsicht über alle Wasserversorger auszuüben - ähnlich wie dies bei Strom und Gas geschehe.
Die Kartellbehörden in Deutschland versuchen seit geraumer Zeit, gegen überhöhte Wasserpreise vorzugehen, stoßen dabei aber immer wieder auf Probleme. So können die Wettbewerbshüter bislang nur eingreifen, wenn die Wasserversorgung privatrechtlich, nicht wenn sie öffentlich-rechtlich organisiert ist.
Beim Kartellamtspräsidenten sorgt dies für Kopfschütteln: "Für den Verbraucher ist es völlig unerheblich, ob er Wasserpreise oder Wassergebühren zahlt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die geteilte Aufsicht zu beenden", verlangte Mundt.
Die Forderung der Wettbewerbshüter, die kartellrechtliche Kontrolle auch auf Gebühren auszudehnen, stieß allerdings beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf heftigen Widerspruch. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck warnte vor einer entsprechenden Novellierung des Wettbewerbsrechts. Der Gesetzgeber müsse sich hier fragen lassen, wo er eine Grenze ziehen wolle. "Sollen auch Gebühren für Kitas und kommunale Musikschulen zukünftig der Kontrolle der Kartellbehörden unterliegen?", fragte Reck.
Der Bundesgerichtshof hatte erst im vergangenen Jahr die Rechtsposition der Kartellbehörden bei der Bekämpfung überhöhter Wasserpreise gestärkt.
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