Großbritannien

Großbritannien ist gegenwärtig in den ETS der EU einbezogen, das insbesondere die stationären Anlagen der Energiewirtschaft und der Industrie erfasst. Die britische Regierung betrachtet den Emissionshandel als Eckpfeiler einer kosteneffizienten technologieneutralen Klimaschutzpolitik.

In Ergänzung zu dem Preis, der sich im EU ETS auf der Basis von Angebot und Nachfrage nach Zertifikaten einstellt, hatte Großbritannien zum 1.4.2013 für den Stromsektor einen Carbon Price Support (CPS)-Mechanismus eingeführt. Dieser CPS-Mechanismus sieht einen Minimum Carbon Price für fossile Brennstoffe, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden, in Form eines Carbon Price Floor (CPF) in Höhe von zunächst 16 GBP (entsprechend knapp 18 €) vor. Angesichts des niedrigen Preises für CO2-Zertifikate, die zu Beginn der dritten Handelsperiode des EU ETS herrschten, sollten mit dem CPF der angestrebte Rückgang in der Erzeugung von Strom aus Kohle verstärkt und Investitionen in CO2-arme bzw. -freie Technologien zusätzlich begünstigt werden.

Entgegen ursprünglichen Absichten, diesen Carbon Price Support schrittweise 2020 auf 30 GBP anzuheben, hatte die Regierung im Rahmen des Haushalts für 2014 beschlossen, den CPS auf 18 GBP im Zeitraum 2016/17 bis 2019/20 einzufrieren. Im Haushalt für 2018 war angekündigt worden, den CPF in dieser Höhe bis 2020/21 aufrecht zu erhalten.

Auch nach dem geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU will die Regierung an der Bepreisung von CO2 als effektivem Instrument zur Begrenzung der Emissionen an Treibhausgasen festhalten. Die nach Vollzug des Brexit von der Regierung bevorzugte Option besteht in der Einrichtung eines nationalen Treibhausgas-Emissionshandelssystems (UK ETS), das mit dem EU ETS verknüpft ist. Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass ein solches „Linking Agreement“ mit der EU nicht erreicht werden kann, werden alternative CO2-Preisoptionen erwogen. Dazu gehören:

  • ein Standalone Domestic Emissions Trading System;
  • eine CO2-Steuer (Carbon Emission Tax) bzw.
  • eine Teilnahme an Phase IV des EU ETS, die von 2021 bis 2030 reicht.

Die Regierung hat allerdings die klare Präferenz ausgedrückt, ein UK ETS, verknüpft mit dem EU ETS, zu begründen, statt – alternativ – nach dem Ende von Phase III (31.12.2020) im EU ETS zu verbleiben [10].

Niederlande

Die niederländische Regierung strebt an, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 49 % – verglichen mit dem Stand von 1990 – zu senken. Die Maßnahmen, um dies zu erreichen, sind in dem National Climate Agreement verankert, das der Minister für Wirtschaft und Klimapolitik am 28. Juni 2019 dem Parlament zugeleitet hat. Mit dem Climate Agreement wird das Ziel verfolgt, die angestrebte Reduktion der Emissionen an Treibhausgasen möglichst kosteneffizient zu realisieren.

Konkret werden Maßnahmen für die einzelnen Sektoren der Volkswirtschaft benannt [11]. Dazu gehören u.a.:

  • Eine Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und ein Verzicht des Einsatzes von Erdgas zur Beheizung neuer Gebäude;
  • Emissionsfreiheit aller ab 2030 neu zugelassenen Personenkraftwagen;
  • Einführung einer CO2-Abgabe in der Industrie sowie die finanzielle Unterstützung von CO2-Minderungsoptionen;
  • Beendigung der Kohleverstromung bis 2025/2030 sowie Einführung eines Mindestpreises für CO2 im Bereich der Stromerzeugung.

Das Climate Agreement ist ein essentieller Teil des Climate Plan und des Integrated National Energy and Climate Plan (NECP), den die Mitgliedstaaten der EU der Europäischen Kommission zu übermitteln haben.

Anfang Juni 2019 hat der Minister für Wirtschaft und Klimapolitik einen Gesetzentwurf zur CO2-Bepreisung in der Stromerzeugung und in der Industrie vorgelegt. Danach strebt die Regierung an, ab 1. Januar 2020 einen Mindestpreis für CO2, das bei der Stromerzeugung emittiert wird, einzuführen. Diese Maßnahme ist mit dem EU ETS verknüpft. Dies hat die Regierung angesichts der mit diesem System verbundenen Preisschwankungen für CO2-Zertifikate entschieden. Dieser Mindestpreis für CO2 wird im Jahr 2020 mit einem Satz von 12,30 €/t eingeführt; bis 2030 soll der Mindestpreis auf 31,90 €/t steigen. Sofern der EU ETS-Preis unter den Minimum-Preis fällt, wird die Differenz in Form einer nationalen CO2-Steuer erhoben, wobei seitens der Regierung nicht erwartet wird, dass der Preis in den nächsten Jahren unter diesen Minimum-Preis absinkt.

Der Minimum-Preis ist auf alle Anlagen anwendbar, die Strom erzeugen und unter das EU ETS fallen. Dies schließt sowohl Kraftwerke der Stromversorger als auch Anlagen der Chemie, der Nahrungsmittelindustrie und der Papierhersteller ein. Etwa 135 Unternehmen, die hauptsächlich oder als Nebentätigkeit Strom erzeugen, sind davon erfasst. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt durch die Dutch Emissions Authority.

Zusätzlich zur Einführung eines CO2-Mindestpreises in der Stromerzeugung erarbeitet die Regierung eine CO2-Steuer für die Industrie, die mit einem Satz von 30 €/t im Jahr 2021 starten und auf 125 bis 150 €/t ansteigen soll – erhoben auf jede t CO2, die einen festgelegten Reduktionspfad überschreitet. Das Steueraufkommen soll zur Unterstützung von erneuerbaren Energien und von anderen CO2- Reduktionsoptionen in der Industrie genutzt werden, wie Carbon Capture and (Usage) Storage (CC(U)S) sowie für Innovationen im Bereich der Wasserstoff-Technologie und anderer nachhaltiger Brennstoffe. Außerdem beabsichtigt die Regierung, ab 2021 eine Abgabe auf Flugtickets einzuführen, falls eine einheitliche Regelung für die gesamte EU nicht zustande kommt.

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