CO2-Bepreisung und deren Rückerstattung nach Schweizer Vorbild ist das Thema der Studie der Stiftung Umweltenergierecht

CO2-Bepreisung und deren Rückerstattung nach Schweizer Vorbild ist das Thema der Studie der Stiftung Umweltenergierecht (Bildquelle: pixabay - Capri23auto)

Egal, wie eine CO2-Bepreisung durchgeführt wird, ob durch eine CO2-orientierte Energiesteuer oder durch einen Zertifikatshandel, wäre eine Rückerstattung der Einnahmen europa- und verfassungsrechtlich zulässig. In der Schweiz erhält jeder Einwohner einen pauschalen Betrag aus zwei Drittel der gezahlten Einnahmen zurück. Das andere Drittel wird in energetische Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologiefonds investiert. Unternehmen erhalten von der CO2-Bepreisung je nach Bruttolohnsumme des Unternehmens einen bestimmten Beitrag zurück.

Diese Rückerstattung der CO2-Bepreisung ist in Deutschland für Unternehmen nicht möglich. Zumindest nicht, wenn die Rückerstattung einen Betrag von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren überschreitet. Diese Zahlung wäre für die EU-Kommission für Beihilfeleistungen belanglos. Eine mögliche Lösung, um die Rückerstattung der CO2-Bepreisung für Unternehmen mit den Beihilfeleitlinien in Einklang zu bringen, wäre eine haushaltsfinanzierte Absenkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Bereits 2017 hatte eine Studie herausgefunden, dass die CO2-Bepreisung und ihre Rückerstattung, wenn politisch gewollt, europa- und verfassungsrechtlich möglich wäre. Die Studie der Stiftung Umweltenergierecht „Europa- und verfassungsrechtliche Spielräume für die Rückerstattung einer CO2-Bepreisung" rund um Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles forschte zusätzlich, ob die Rückerstattung nach dem Beispiel der Schweizer direkt an die Bürger gezahlt werden könne. Wenn die CO2-Bepreisung mit Rückerstattung als einheitliches Instrument mit einer Lenkungswirkung als oberstes Ziel gesehen wird, spricht dem rechtlich nichts entgegen.

Auch das vor kurzem veröffentlichte Urteil des EuGHs zur Pkw-Maut tut der Studie keinen Abbruch. „Die Unterschiede zur der von uns untersuchten CO2-Bepreisung mit Rückerstattung drängen sich förmlich auf“, erklärt Hartmut Kahl. „Bei der ganzen Konzeption rund um die Pkw-Maut ging es von vornherein nur darum, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen wirtschaftlich gerade nicht in die Verantwortung zu nehmen. Faktisch sollten am Ende ausschließlich EU-Ausländer die Abgabe zahlen.“ Hingegen spielt bei einer CO2-Bepreisung das Emissionsverhalten eine große Rolle.

Die Studie der Würzburger Wissenschaftler steht hier kostenlos zum Download bereit.

et-Redaktion

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