Mit dem Energiekonzept zur „amtlichen Energiebilanz 2050“

Übertragung der Ergebnisse in die Energie- bzw. Emissionsbilanz

Tabelle 1 und 2 (Bildquelle: Dr. K. Kübler)

Um die Dinge übersichtlich zu halten, erfolgt die Analyse in sechs Schritten. Darüber hinaus wird der Rechenvorgang bewusst kleinteilig vorgestellt. Das dient der Transparenz und soll eigene Einschätzungen möglich machen. Eilige Leser, die an diesen Details kein Interesse haben, können die Hinweise ohne großen Verlust überschlagen. Sie brauchen nur der Übertragung der Ergebnisse in die Energie- bzw. Emissionsbilanz zu folgen (Tab. 1 und 2).

Schritt I „Festlegung des Primärenergieverbrauchs 2050“

Die Bundesregierung nennt im Energiekonzept das Ziel, den Primärenergieverbrauch Deutschlands bis 2050 um 50 % gegenüber 2008 zu senken. In 2008 betrug der Primärenergieverbrauch 14.380 PJ. Demnach gilt als Vorgabe für den zulässigen Primärenergieverbrauch Deutschlands in 2050 ein Wert von 7.190 PJ (7.190 PJ =14.380 PJ *0,5).

Schritt II „Beitrag von Kernenergie und Kohle 2050“

Nach den politischen Entscheidungen in 2011 (Kernenergieausstieg) und 2019 (Kohleausstieg) sind die Beiträge in der Primärenergiebilanz für Kernenergie und Kohle in 2050 mit Null anzusetzen.

Schritt III „Beitrag der erneuerbaren Energien 2050“

Das Energiekonzept nennt als Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien für 2050 einen Anteil von 60 % am Bruttoendenergieverbrauch. Bezogen auf den Primärenergieverbrauch entspricht das einem Wert von rd. 51% [5]. Da der Primärenergieverbrauch in 2050 mit 7.190 PJ festliegt, kann man in die Energiebilanz für die erneuerbaren Energien einen Wert von 3.667 PJ eintragen (3.667 PJ = 7.190 PJ * 0,51).

Schritt IV „Restrechnung für Mineralöl und Erdgas 2050“

Nachdem die Beiträge für Kernenergie, Kohle und erneuerbare Energien festliegen, stehen jetzt zur Deckung des ja bereits vorgegebenen Primärenergieverbrauchs in Höhe von 7.190 PJ nur noch die Energieträger Mineralöl und Erdgas zur Verfügung. Durch Differenzenbildung kann man diesen Wert ermitteln. Er beläuft sich auf 3.523 PJ (3.523 PJ = 7.190 PJ – 3.667 PJ).

Schritt V „Vorgabe eines CO2-Limits für 2050“

Im Energiekonzept wird für 2050 das Ziel vorgegeben, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 80 bis 95 % zu vermindern. Es ist gerechtfertigt, dieses Ziel auf die energiebedingten CO2-Emissionen zu übertragen. In 1990 betrugen die energiebedingten CO2-Emissionen 986 Mio. t. Unterstellt man ein Minderungsziel von 80 % ergibt sich damit ein CO2-Limit für 2050 in Höhe von 197,2 Mio. t. (197,2 Mio. t CO2 = 986 Mio. t CO2 * 0,2).

Schritt VI „Festlegung der Beiträge Mineralöl und Erdgas 2050“

Da wir nach „Schritt V“ wissen, wie groß die CO2-Emissionen für die verbliebenen fossilen Energieträger Mineralöl und Erdgas maximal ausfallen dürfen (197,2 Mio. t CO2) und auch die CO2-Emissionen pro Einheit Primärenergie bekannt sind (Mineralöl: 0,0733 Mio. t CO2/PJ bzw. Erdgas: 0,0559 Mio. t CO2/PJ; Quelle [6]) kann man durch Rückrechnung die von der Politik vorgesehenen Beiträge für Mineralöl und Erdgas exakt bestimmen. Für die Energiebilanz 2050 gelten folgende Werte: Mineralöl 14,9 PJ und Erdgas 3.508,2 PJ [7].

Zur besseren Übersicht sind die Ergebnisse noch einmal in den Tabellen 1 und 2 zusammengefasst. Ein Blick auf diese Zahlen lohnt, weil man dann besser versteht, dass es für den Fall einer CO2-Reduktion um 80 % (und bei Beachtung der sonstigen Voraussetzungen) für Mineralöl praktisch keinen Platz mehr in der Energiebilanz gibt. Ursache dafür ist der relativ hohe CO2-Emissionsfaktors von Öl. Und man sieht auch, dass deutlich mehr Erdgas als heute eingesetzt werden muss, um gemeinsam mit dem politisch vorgegebenen Einsatz der erneuerbaren Energien den in 2050 als notwendig erachteten Energieverbrauch decken zu können.

Politische Einordnung

Energiepolitik in Deutschland ist zu einer komplizierten Angelegenheit geworden. Man kann gut nachvollziehen, dass sich der eine oder andere immer wieder über die energiepolitischen Papiere der Bundesregierung beugt und rätselt, welche Schlussfolgerungen man vernünftigerweise ziehen sollte. Manches erschließt sich nach längerem Grübeln, manches erst im Zuge von Berechnungen. Leser, die bis hierher durchgehalten haben, verstehen jetzt: Wenn man die Gesetze der Mathematik respektiert und die Vorgaben der Bundesregierung für bare Münze nimmt, muss man bei seinen Planungen zwangsläufig davon ausgehen, dass die Politik bis 2050 das Ende des Ölzeitalter in Deutschland anstrebt.

Sicherheitshalber sei an dieser Stelle hinzugefügt, dass neue klimapolitische Ansätze und Maßnahmen durchaus andere Ergebnisse möglich machen könnten. Zu denken wäre vor allem an den Einsatz von Technologien zur Abtrennung und Speicherung von CO2 oder die Nutzung von sog. CO2-Kompensationsmodellen, denen heute eine immer größere Bedeutung beigemessen wird. Auch Importe von erneuerbarem Strom wären eine Option. Von solchen weiterführenden Ansätzen ist gelegentlich die Rede. Es gibt aber keine entsprechenden Entscheidungen der Politik; im Gegenteil, der Einsatz von Technologien zur Abtrennung und Speicherung von CO2 wird klar abgelehnt.

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