Tabellarische Darstellung der Zahlungen und entgangenen Einnahmen inkl. Letztverbraucherbelastungen 2017

Zahlungen und entgangene Einnahmen sowie Letztverbraucherbelastungen 2017

Diesen Kosten stehen umfängliche Zielverfehlungen, Defizite bei Controlling und Transparenz sowie Überbürokratisierung und mangelhafte Koordination gegenüber, meint der Bundesrechnungshof. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält dagegen die derzeitige Koordination der Energiewende für effektiv und effizient. Es bestehen zudem Zweifel, ob ein beschleunigter nationaler Kohlenausstieg ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Zielerreichung darstellt.

Der Bericht des Bundesrechnungshofes über die Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt derzeit die schärfste Kritik an der Organisation und Umsetzung der Energiewende in Deutschland dar [1]. Die in Bonn ansässige Bundesbehörde ist der Meinung, dass „trotz des erheblichen Einsatzes von Finanzmitteln und Personal“ die „Ziele für das Jahr 2020 überwiegend nicht erreicht“ werden.

Während für das Ziel „Umweltverträglichkeit“ im Rahmen der Energiewende zahlreiche Unterziele bestimmt wurden – von denen bis 2020 allerdings kaum eines erreicht wird – gebe es für die Ziele „Sicherheit“ und „Bezahlbarkeit“ der Energieversorgung trotz gleich hoher Priorität keine Vorgaben. Sie sind also weder messbar noch überprüfbar. Ohne eine Quantifizierung aller Hauptziele der Energiewende könne es keine wirksame Steuerung und Transparenz bei der Energiewende geben, meint der Bundesrechnungshof.

Unzureichende Koordination

Dass die Ziele, die für den Schutz des Klimas definiert wurden, vorwiegend nicht erreicht werden, liegt nach Ansicht des Bundesrechnungshofs an der unzureichenden Koordination zwischen Akteuren, Maßnahmen und Programmen. Die Verteilung der energiewendebezogenen Aufgaben auf vier Abteilungen und 34 Referate des BMWi mit insgesamt fast 300 Mitarbeitern (plus anähernd 400 Beschäftigten in nachgeordneten Behörden) erfordere zwingend Festlegungen darüber, was koordiniert werden soll und wie die Koordination auszugestalten ist.

Ressourcenaufwand „beispiellos“ Den Ressourcenaufwand für die Energiewende (siehe Abb.) bezeichnet die staatliche Finanzkontrolle als „beispiellos“. In den letzten fünf Jahren hat die Energiewende den Bund und die Letztverbraucher mindestens 160 Mrd. € gekostet. Das BMWi habe jedoch weder einen Gesamtüberblick über die Kosten noch sind die Kosten transparent.

Das eingerichtete Monitoring zur Energiewende stützt sich derzeit auf 48 Datenquellen und 72 verschiedene Parameter. Allerdings wurden für die besonders wichtigen Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit keine quantitativen Ziele festgelegt.

Beim internen Controlling werden steuerungsrelevante Daten nicht oder nur unvollständig erfasst. Der Bundesrechnungshof bezweifelt die Steuerungswirkung der derzeit 26 Gesetze und 33 Verordnungen [2], die „mit teils hohem Detailierungsgrad“ Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung und Verbrauch von Energie regeln. Gleiches gelte für diverse, kaum nachgefragte Förderprogramme. Statt einer Steuerung über eine große Zahl komplizierter sowie kleinteiliger Gesetze und Verordnungen empfiehlt der Bundesrechnungshof einen einheitlichen rechtlichen Rahmen sowie ökonomische Anreize.

Auch die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess hatte schon in ihrer Stellungnahme zum Fünften Monitoring-Bericht darauf hingewiesen, dass mit zunehmenden Handlungsnotwendigkeiten zur Zielkonformität, aufgrund der Vielzahl kleinteiliger Regelungen und ihren komplexen Wirkungen und Wechselwirkungen, die Gefahr besteht, dass eine adäquate Problemlösung nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus Gründen der Effizienz und der Steuerbarkeit sei daher ein einheitlicher und umfassender Lenkungsmechanismus wünschenswert [3].

Ähnlich sieht es der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In seinem Jahresgutachten 2016/17 stellt der Rat fest: „Die Bundesregierung hat auf diese absehbaren Zielverfehlungen in planwirtschaftlicher Ausrichtung mit verschiedenen Aktionsprogrammen und -plänen mit über 100 Einzelmaßnahmen reagiert, welche die Energiewende zwangsläufig immer mehr verteuern werden“ [4]. Der Rat fordert, anstatt volkswirtschaftliche Ressourcen zu vergeuden, das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) als Leitinstrument wirken zu lassen. Ideal wäre eine Erweiterung des EU-ETS um die Sektoren, die dem Handel bisher nicht unterliegen. Vor allem aber müsse die internationale Dimension der Energiewende in den Vordergrund gerückt werden.

Der beschleunigte nationale Kohleausstieg ist nach Ansicht des Sachverständigenrates und vieler Experten ein aktuelles Beispiel für ressourcenverschwendendes und global wirkungsloses Nachsteuern. Innerhalb des Emissionshandels sorgen dagegen die Marktsignale kostengünstig und effizient dafür, welche Kraftwerke ihre Leistung reduzieren oder stillgelegt werden. Ein globaler Emissionshandel wäre derzeit das einzige Instrument mit einer einheitlichen und umfassenden Lenkungswirkung, das volkswirtschaftlich effizient zu einer zielgenauen CO2-Minderung führt.

Quellen

[1] Bericht nach §99 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bonn. 28.09.2018. Im Internet unter https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/energiewende

[2] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/gesetzeskarte.pdf?_blob=publicationFile&v=37

[3] Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“: Stellungnahme zum fünften Monitoring-Bericht der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2015; Dezember 2016.

[4] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Zeit für Reformen - Jahresgutachten 2016/17, S. 431

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