Eine klare Definition von „grünem“ und „grauem“ Kohlenstoff ist notwendig, um die CO2-Bepreisung marktwirtschaftlich zu organisieren. (Bild: Adobe Stock)
In der Diskussion über die Handhabung von kohlenstoffhaltigen Stoffen wird oft intuitiv argumentiert, das ungeschützte Label „grün“ schnell vergeben und als nichtmonetärer Faktor in Abwägungen eingeführt. Um fundierte Entscheidungen vorzubereiten, ist eine gewisse Normierung erforderlich. Im folgenden Beitrag wird ein stark vereinfachtes Modell vorgeschlagen, mit dem der Begriff „grüner Kohlenstoff“ eine gegenüber bisherigen Ansätzen erweiterte Definition erfahren kann. Grüner Kohlenstoff darf im Modell als CO2 in die Atmosphäre entlassen werden, da er von dort stammt oder mit Internalisierungskosten externer Klimawandelkosten belegt ist. Die Bezeichnung wird in Unterscheidung von „grauem Kohlenstoff“ verwendet, der bei streng klimabewusstem Handeln niemals – auch nicht zeitverzögert – in die Atmosphäre gelangen darf. Damit erlaubt das Modell, für neue Wandlungstechnologien die Basis von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen klarer zu gestalten und die Aktivierung marktwirtschaftlicher Prinzipien für die Defossilisierung zu unterstützen.
Die Problematik der Handhabung kohlenstoffhaltiger Stoffe ist komplex. Einer perfekten übergreifenden Standardisierung wird sich unsere Gesellschaft nur langsam und asymptotisch annähern. Insbesondere spielen die Diskussionen um Zeitskalen dabei eine große Rolle. Sie sollen im Folgenden jedoch nicht näher einbezogen werden. Stattdessen geht es darum, eine grobe Klassifizierung von Konzepten zur Handhabung von Kohlenstoff (Carbon Management) anzubieten. Eine solche Klassifizierung wird schnell benötigt, um ein förderliches wirtschaftliches Umfeld für Innovationen in diesem Bereich zu schaffen. Sie soll grob zielführend, aber auch kompatibel mit bisherigen Standardisierungsansätzen sein und mit Diskussionsfortschritt verbessert werden können. Zudem wird darauf geachtet, den naheliegenden Bezug auf Biomasse (im Rahmen des European Biochar Certificate, EBC) zu erhalten, aber ihn zugleich so zu erweitern, dass auch Teilschritte für Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) adäquat und konsistent eingeordnet werden können.
Lösungsansatz
Im ganz einfachen Modell gibt es Geosphäre und Nicht-Geosphäre. In der Geosphäre lagert Kohlenstoff unendlich lange. Nur der Mensch kann ihn aus der Geosphäre entfernen. Natürliche Methanemissionen werden hier nicht berücksichtigt. Umgekehrt sind erwiesen dauerhafte technische Einlagerungen für Kohlenstoff und seine Verbindungen, die ein Entweichen in die Atmosphäre ohne weiteres menschliches Tun dauerhaft verhindern, als Teil der Geosphäre anzusehen.
Die Nicht-Geosphäre umfasst per definitionem Atmosphäre, Biosphäre und Anthroposphäre. Dabei wird hier postuliert, dass von heute an der in technischen Prozessen aus der Geosphäre in die Nicht-Geosphäre überführte Kohlenstoff als CO2-Emission in der Atmosphäre endet und damit per se als klimarelevant anzusehen ist, wenn er nicht in die Geosphäre zurückgeführt wird. Es gibt einen Ist-Stand des Kohlenstoff-Inventars der Nicht-Geosphäre, der aber hier nicht betrachtet wird.
Es gibt vereinfachend Kohlenstoffatome der virtuellen Farben „grau“ und „grün“. Nach dem Modell dürfen grüne Kohlenstoffatome als CO2 in die Atmosphäre entlassen werden, graue Kohlenstoffatome jedoch nicht.
Um das Leben des Menschen weiterhin im Mittelpunkt der Betrachtung zu belassen und die Technologieentwicklung mit marktwirtschaftlichen Triebkräften zu versehen, wird das Konzept der Internalisierung externer Kosten aufgegriffen. Danach werden – zugeschnitten auf die Klimathematik – abgeschätzte globale Kosten zur Dämpfung schädlicher Folgen des Klimawandels oder Anteile davon auf die Kohlenstoffmengen umgelegt, die durch technische Prozesse aus der Geosphäre in die Nicht-Geosphäre (und damit potenziell in die Atmosphäre) verlagert werden. Das Prinzip der Internalisierung externer Kosten ist komplex und wird hier nur grob vereinfacht auf folgende Weise integriert: Jedes aus der Geosphäre in die menschliche Handlungssphäre (Anthroposphäre) überführte Kohlenstoffatom muss deshalb genau einmal mit der Zahlung einer Internalisierungspauschale an ein hier nur abstrakt betrachtetes Finanzsystem belastet werden.