Um auch bei Außentemperaturen von bis zu -18°C Frostschäden innerhalb des Kesselhauses vorzubeugen, wurden je Block insgesamt 26 Lüfter mit einer Heizleistung von jeweils 120 kW installiert; im Bild das Kesselhaus (Bilder: LEAG)

Die deutsche Bundesregierung veranlasste mit der Erweiterung des Energiewirtschaftsgesetzes die Sicherheitsbereitschaft für Braunkohlekraftwerke. Insgesamt wurde sie für 2.700 MW Braunkohlenkraftwerkskapazität verordnet, verteilt auf fünf Kraftwerksstandorte in ganz Deutschland. Alle drei deutschen Braunkohlereviere sind betroffen: das Rheinische Revier, das Mitteldeutsche Revier und das Lausitzer Revier.

Schrittweise werden die vorgegebenen Blöcke nach einem im Gesetz definierten Zeitplan vom Netz genommen und für jeweils vier Jahre in Bereitschaft gehalten. Bei Engpässen in der deutschen Stromversorgung können die in Sicherheitsbereitschaft befindlichen Anlagen durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber aufgerufen werden. Mit dieser Maßnahme erhofft sich die Bundesregierung eine Senkung der bundesweiten CO2-Emissionen zur Erreichung der deutschen Klimaziele.

Vorbereitung auf die Sicherheitsbereitschaft

Grundlage der Vorbereitung auf die Sicherheitsbereitschaft sind die im §13g (EnWG) beschriebenen Aufrufkriterien: Bereitschaftszeitraum von vier Jahren, Betriebsbereitmachung der konservierten Anlage innerhalb von zehn Tagen sowie anschließendes Anfahren auf Nettonennleistung innerhalb von 24 Stunden. Anhand dieser Vorgaben erstellte ein bei der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) eingesetztes Projektteam ein Konservierungskonzept für die beiden zu überführenden Kraftwerksblöcke E und F des Kraftwerkes Jänschwalde.

Bereits im Jahr 2015 begann ein umfangreicher Planungsprozess, in dem neben internen Spezialisten auch die Herstellerfirmen der Anlagen involviert waren. Im Zentrum aller Überlegungen innerhalb des Projektteams stand die Beantwortung der Frage: „Welche Maßnahmen müssen in Vorbereitung und während der Sicherheitsbereitschaft ergriffen werden, um die Anlage während des Bereitschaftszeitraums von vier Jahren im Aufruffall nach vorgegebenen Kriterien wieder in Betrieb zu nehmen?“

Die durch die Projektmitglieder identifizierten Maßnahmen wurden aufeinander abgestimmt und in einem 130-seitigen Konservierungskonzept zusammengetragen sowie in entsprechende Projektphasen eingeordnet (siehe Abb. 1).

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