Der AGFW hat eine Empfehlung ausgesprochen, wie trotz abgelaufener Muffenmonteursausweisen Muffenmontagen beaufragt werden können

Die Montage von Muffen kann unter Berücksichtigung einiger Maßnahmen trotz abgelaufener Muffenmonteursausweise vorgenommen werden, da Prüfungen nach AGFW FW 603 derzeit aufgrund der Pandemie nicht stattfinden (Bildquelle: Brugg German Pipe)

Der AGFW empfiehlt den Fernwärmeversorgern, das Muffenmontageunternehmen im Rahmen der Baubeauftragung zu folgenden Maßnahmen zu verpflichten:

  • Das Unternehmen benennt die auf der Baustelle einzusetzenden Monteure, deren Prüfbescheinigung seit März 2020 abgelaufen ist, vor deren Einsatz (schriftliche Auflistung der Mitarbeiter per E-Mail ist ausreichend). Die Monteure haben ihre Ausweise auf den Baustellen mitzuführen - auch ungültige Ausweise.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, von diesen Mitarbeitern je eine Arbeitsprobe vor Bauausführung zu verlangen (Muffenverbindung herstellen und prüfen).
  • Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird vereinbart, dass die Gewährleistung des Muffenmontageunternehmens bei Schadensverursachung durch einen Monteur mit seit März 2020 abgelaufener Prüfbescheinigung nicht eingeschränkt wird.
  • Bei Nachholung der Prüfung werden die neuen Muffenmonteurausweise/Qualifizierungsnachweise der nachqualifizierten Monteure aktiv an den Auftraggeber im Nachgang übersandt.

Diese Empfehlung gilt bis zum 31.3.2021. Sollten sich die Bedingungen wesentlich ändern, wird diese Empfehlung überprüft.

EHP-Redaktion

Ähnliche Beiträge