Die Bundesnetzagentur hat am 21. Dezember aktualisierte Daten zu den Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur hat aktualisierte Daten zu den Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Informationen ist gesetzlich vorgesehen (Bild: Pixabay)

"Wir begrüßen, dass einzelne Netzbetreiber einer Veröffentlichung von Daten zugestimmt haben, die nach den geltenden Regelungen nicht veröffentlicht werden müssen. Umgekehrt ist es bedauerlich, dass sich die meisten Netzbetreiber einer größeren Transparenz verschlossen haben", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur hält eine gesetzliche Verpflichtung zu erhöhter Transparenz weiterhin für geboten."

Im Vorfeld hatte die Bundesnetzagentur bei den Netzbetreibern in ihrer Zuständigkeit darüber hinaus um Zustimmung zu einer freiwilligen Veröffentlichung weiterer Daten gebeten. Einzelne Netzbetreiber haben dem zugestimmt.

Veröffentlichungen gerichtlich eingeschränkt

Aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dürfen nicht mehr alle im § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Grund hierfür ist deren Einstufung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber. Konkret handelt es sich unter anderem um die Daten zum jährlich ermittelten Kapitalkostenaufschlag, zu den jährlich tatsächlich entstandenen Kosten für genehmigte Investitionsmaßnahmen sowie zu den im Effizienzvergleich verwendeten Vergleichs- und Aufwandsparametern.

Die Daten können unter www.bnetza.de/netzentgelttransparenz abgerufen werden.

np-Redaktion

Ähnliche Beiträge