Die Bundesnetzagentur hat am 1. Mai ihren Jahresbericht 2019 veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Mai ihren Jahresbericht 2019 veröffentlicht (Bild: Bundesnetzagentur)

Unterdeckung der deutschen Regelzone im Juni 2019

Die Bundesnetzagentur hat Aufsichtsverfahren gegen Bilanzkreisverantwortliche im Zusammenhang mit im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichten im deutschen Stromnetz geführt. Bei mehreren Unternehmen wurden Verstöße gegen vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom festgestellt.

Unabhängig von diesen Verfahren führt die Bundesnetzagentur Voruntersuchungen zu möglichen Marktmanipulationen durch. Untersucht wird die Frage, ob einzelne Marktteilnehmer gezielt Strom am Intradaymarkt zu sehr hohen Preisen verkauft haben, ohne die Absicht diesen Strom tatsächlich zu beschaffen oder zu erzeugen. Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung wurden im Januar 2020 Auskunftsersuchen versandt. Die Stellungnahmen der betroffenen Marktteilnehmer werden zurzeit ausgewertet. Über eine mögliche Einleitung von Sanktionsverfahren wird anschließend entschieden.

Fortschritte beim Stromnetzausbau

Im Jahr 2019 gab es beim Ausbau des Stromnetzes deutliche Fortschritte in den Genehmigungsverfahren. Für einzelne Abschnitte der Gleichstromleitungen wurde mit den Planfeststellungsverfahren begonnen.

Insgesamt sind rd. 7.700 km Ausbau im deutschen Stromnetz geplant. Davon wurden bisher rd. 830 km genehmigt und 1.300 km realisiert (BBPlG und EnLAG). Gleichwohl bleibt festzustellen: Die Kosten für den Erhalt der Systemsicherheit liegen mit 1,4 Mrd. € weiterhin auf einem hohen Niveau. Nur der zügige Ausbau des Stromnetzes wird die Kosten langfristig senken können.

Bundesnetzagentur bestätigt Bedarf für weiteren Netzausbau

Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Strom 2019 – 2030 bestätigt. Dieser umfasst im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 3.600 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Großteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist. So ist bis 2030 ein zusätzlicher Höchstspannungs-Gleichstromübertragung-Korridor zwischen Schleswig-Holstein über Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen zu errichten, vor allem auch um den zusätzlichen auf See und in Norddeutschland erzeugten Strom aus Windenergie zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren.

Erstmalig wurde im Netzentwicklungsplan 2019 – 2030 das Ziel der Bundesregierung zu Grunde gelegt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 % zu erhöhen. Genehmigt wurden nur die Netzausbaumaßnahmen, die auch nach einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 energiewirtschaftlich notwendig sind.

Der Jahresbericht der Bundesnetzagentur ist unter bundesnetzagentur.de/berichte veröffentlicht.

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np-Redaktion

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