Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (Bildquelle: BMWi/Susanne Eriksson)

Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember 2018 dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) zugestimmt. Damit sollen die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen möglichst umfassend beschleunigt werden.

In dem Gesetzentwurf sollen verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, Fristen verschärft, überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt werden. Wenn z. B. eine bereits bestehende Stromleitung einfach nur durch eine neue, leistungsstärkere Leitung an derselben Stelle ersetzt werden soll, ist die großräumige Suche nach geeigneten Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung oftmals überflüssig. Für diese Fälle wird deshalb der Verzicht auf die Bundesfachplanung eingeführt. Ebenso sollen die Länder in diesen Fällen leichter auf das vorgelagerte Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Belange der Bürger werden dann gebündelt und gezielt im Planfeststellungsverfahren geprüft.

Die Stromnetze werden lt. BMWi mit dem Gesetzentwurf bereits frühzeitig fit gemacht für die künftigen Entwicklungen der Energiewende: Die Netzbetreiber würden in die Lage versetzt, vorausschauend zu planen und Leerrohre von vorneherein mitzuplanen. Für künftigen Netzausbaubedarf im Zuge der Energiewende können dann einfach Leitungen durch die Rohre gezogen werden. Das spart Zeit und Kosten und schont Umwelt und Anwohner.

Die Land- und Forstwirtschaft ist vom Netzausbau erheblich betroffen. Deswegen soll durch den Gesetzentwurf ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung der Land- und Forstwirte geschaffen werden. Die Entschädigungsmöglichkeiten werden moderat angehoben. Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit dem Netzbetreiber einigen, sollen außerdem einen erhöhten Beschleunigungszuschlag erhalten. Dies diene der Akzeptanzschaffung und der weiteren Beschleunigung des Netzausbaus. Die Entschädigungsregelung gilt nur für bestimmte, besonders dringliche Ausbauvorhaben.

BMWi

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