Stromnetzentgelte der Verteilnetzbetreiber haben sich nach einer Stichprobe der Bundesnetzagentur im bundesweiten gewichteten Durchschnitt kaum verändert.

Nach einer Stichprobe der Bundesnetzagentur haben sich die Stromnetzentgelte der Verteilnetzbetreiber im bundesweiten gewichteten Durchschnitt kaum verändert (Bild: Pixabay)

"Die gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre greifen. Gemeinsam mit einer sinkenden EEG-Umlage und niedrigen Börsenstrompreisen könnten Stromkunden seit Jahren erstmals moderat entlastet werden", so Homann weiter.

Das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden liegt bei den von der BNetzA regulierten Netzbetreibern im Jahr 2021 bei 7,65 Ct/kWh gegenüber 7,60 Ct/kWh im Vorjahr (+0,7 %).
Ein Gewerbekunde zahlt weiterhin 5,80 Ct/kWh. Ein mittelständischer Industriekunde muss 2021 ein Netzentgelt in Höhe von 2,64 Ct/kWh entrichten nach 2,62 Ct/kWh im Vorjahr (+0,8 %).

Heterogene Entwicklung zwischen den Regelzonen

Im Einzelnen könne sich die Netzentgeltentwicklung natürlich anders darstellen als im bundesweiten Durchschnitt. Die Netzentgelte der bundesweit rd. 880 Stromverteilnetzbetreiber, von denen rd. 180 durch die BNetzA beaufsichtigt werden, bleiben nur im bundesweiten Durchschnitt konstant. Es gebe deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Verteilernetzbetreibern und zwischen den Regelzonen: In der Regelzone von Tennet würden die Verteilnetzbetreiber von sinkenden vorgelagerten Kosten des Tennet-Übertragungsnetzes profitieren. Demgegenüber stiegen in den Regelzonen von TransnetBW und 50Hertz die Kosten für die vorgelagerten Übertragungsnetze. Bei 50 Hertz würden die positiven Effekte der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte von erwarteten, steigenden Redispatch-Kosten überkompensiert.

In der Regelzone des größten deutschen Übertragungsnetzbetreibers, der Amprion, gebe es – bei annähernd konstanten Übertragungsnetzkosten – in Abhängigkeit vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber eine divergierende Entwicklung: Bei einigen Netzbetreibern ändere sich sehr wenig, bei anderen stiegen die Netzentgelte bspw. für mittelständische Industriekunden um fast 12 %.

In einigen Verteilnetzen komme es zu erheblichen Kostensteigerungen durch Investitionen in die Netze z.B. auf Grund des für die Energiewende erforderlichen Ausbaus auch der Verteilnetze. Dieser Ausbau sei aber längst nicht in allen Verteilernetzen erforderlich, was die Unterschiede zwischen den Netzentgelten der einzelnen Netzbetreiber vergrößere.

Teilweise "Corona-Effekte" sichtbar

Eine relevante Zahl von Verteilnetzbetreibern geht von einer leicht verringerten Auslastung ihrer Netze aus; hierbei spielen auch Corona-Effekte eine Rolle. Eine geringere Auslastung hat höhere Netzentgelte zur Folge, denn Netzbetreiber haben durch die Regulierung die Garantie ihre Kosten zurückverdienen zu können, unabhängig von der Menge des transportierten Stroms. Bei zurückgehenden Transportmengen werden deshalb die Kosten je einzelner Kilowattstunde höher. So schützt das Regulierungssystem die Netzbetreiber vor Corona-bedingten Auslastungsrisiken.

Auch Kunden werden geschützt: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Netzbetreiber pandemiebedingte Mengenrückgänge in ihren Prognosen überschätzt haben, so würden zu hoch vereinnahmte Netzentgelte den Netznutzern in den Folgejahren zurückgegeben – mit Verzinsung. Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihre Netzentgelte für das Jahr 2021 bereits im Oktober 2020 veröffentlicht und nicht mehr angepasst. Auch bei den Verteilnetzbetreibern bleiben die im Herbst 2020 veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte in den meisten Fällen unverändert.

np-Redaktion

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