Für die geplante Gleichstromverbindung Ultranet sieht Amprion die Nutzung bestehender Maste vor

Für die geplante Gleichstromverbindung Ultranet sieht Amprion die Nutzung bestehender Maste vor (Bild: Amprion)

Amprion erläuterte den Sachstand und holte sich Einschätzungen zu den Varianten und ihren umwelt- und naturschutzrechtlichen Auswirkungen ein. Entscheidungen im laufenden Genehmigungsverfahren stehen weiterhin aus. Für die geplante Gleichstromverbindung Ultranet sieht Amprion die Nutzung bestehender Maste vor. Im Beteiligungsverfahren des ersten Genehmigungsschritts, der Bundesfachplanung, schlugen Kommunen und Interessengruppen eine Reihe alternativer Trassenverläufe für die Umsetzung der Gleichstromverbindung vor.

Amprion untersucht diese 15 Trassenalternativen im Rheingau-Taunus- und Main-Taunus-Kreis auf ihre Umsetzbarkeit und Genehmigungsfähigkeit. Mit den Fachgesprächen möchte Amprion das Verständnis für den Planungsprozess fördern und lokale Hinweise sowie Rückmeldungen der zuständigen Fachbehörden einholen.

Miteinander statt übereinander Reden

Lokale Kenntnisse und die fachliche Expertise der Teilnehmer soll in den Variantenvergleich miteinbezogen werden. Ergebnisse stehen insofern noch aus. Eingeladen waren Vertreter der Kommunen, Vertreter der Fachbehörden der Kreise wie zum Beispiel der Unteren Naturschutzbehörde, der Bürgerinitiativen und Verbände sowie Vertreter der Landes- und der Regionalplanungsbehörde "Hessisches Wirtschaftsministerium und Regierungspräsidium Darmstadt" und der Bundesnetzagentur.

Bei der Prüfung von Leitungsvarianten gilt es eine Vielzahl von Belangen zu berücksichtigen. Dazu gehören Siedlungs- und Gewerbeflächen, vorhandene Infrastruktur, Natur- und Gewässerschutz, Forst und Landwirtschaft und vieles mehr. Das Gespräch mit den Bürgern, Verbänden und Fachbehörden zahlt auf eine Abwägung dieser vielschichtigen Interessen und eine transparente Planung ein.

Ziel: verträgliche Lösung unter Berücksichtigung aller Belange

Die Prüfung der Variantenvorschläge ist Bestandteil der Bundesfachplanung, an deren Ende von der Bundesnetzagentur zunächst ein in der Regel ein Kilometer breiter Trassenkorridor festlegt wird. Varianten innerhalb dieses Trassenkorridors werden in dem folgenden Planfeststellungsverfahren weiter untersucht. Im ersten Schritt geht es von daher vorerst darum, welche Varianten gegebenenfalls eine Anpassung des von Amprion vorgeschlagenen Trassenkorridors zur Folge haben oder auf der Planungsebene der Bundesfachplanung ausscheiden werden.

Der nächste Schritt im Bundesfachplanungsverfahren ist der Erörterungstermin der Bundesnetzagentur, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte stattfindet. Mit dem Erörterungstermin schließt das Anhörungsverfahren der Behörde, die daraufhin eine Entscheidung über den Trassenkorridor trifft.

Gleichstromverbindung Emden – Osterath – Philippsburg

Die Gleichstromverbindung Ultranet zwischen den Netzverknüpfungspunkten Osterath und Philippsburg bildet den rd. 340 km langen südlichen Teil des Korridors A zwischen Emden und Philippsburg. Die Verbindung ist als Vorhaben 1 und 2 im Bundesbedarfsplan gesetzlich festgeschrieben. Sie zählt zu den drei Hauptschlagadern der Energiewende. Nach Fertigstellung wird diese Gleichstromverbindung eine große Menge der elektrischen Energie aus dem windreichen Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportieren. Amprion verantwortet den nördlichen Teil des Projekts bis Mannheim-Wallstadt. Von dort plant TransnetBW den weiteren Verlauf bis Philippsburg.

Mit der Eingliederung des Projekts in das Bundesbedarfsplangesetz war der Bedarf zur Umsetzung von Ultranet im Jahr 2013 gesetzlich verankert worden. Sein Status als "Projekt von gemeinsamen Interesse" (PCI) der Europäischen Union, gemäß der Leitlinien für die transeuropäische Energie-Infrastruktur, unterstreicht die hohe volkswirtschaftliche und energiewirtschaftliche Bedeutung der Gleichstromverbindung auf europäischer Ebene.

np-Redaktion

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