BEE erwartet Turbo bei der Energiewende durch EU-Notfall-Verordnung

Laut BEE sollte das Parlament die Formulierungshilfe schnell beschließen, um den Genehmigungsstau bei Erneuerbaren-Energien-Projekten aufzulösen (Bild: Bundesverband Windenergie)

Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe zur Umsetzung des Artikel 6 der EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) in Deutschland vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die zügige Umsetzung ausdrücklich. "Der Entwurf hat das Potenzial, den Ausbau des Masseträgers Windenergie und des für die Energiewende unverzichtbaren Netzausbaus, zumindest in den ausgewiesenen Windenergiegebieten, deutlich zu beschleunigen", sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Das Parlament sollte die Formulierungshilfe schnell beschließen, dann sei es an den Ländern, den Genehmigungsstau endlich aufzulösen und den Turbo für die Erneuerbaren einzuschalten.
Laut Formulierungshilfe darf übereinstimmend mit der EU-NotfallVO in Erneuerbaren-Vorranggebieten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet werden, wenn auf Planungsebene bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) stattgefunden hat. Das gilt für Anträge, die bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden und unter bestimmten Umständen für bereits im Genehmigungsverfahren befindliche Projekte.

Lichtblick nach „Jahren der politischen Blockade“


Die besondere Mitwirkung des Bundeswirtschaftsministeriums auf EU-Ebene, der Energiewende wieder neuen Schwung zu verleihen und an frühere Erfolge beim Windenergieausbau anzuknüpfen, hat laut Peters gefruchtet. „Wenn Politik will, ist der Turbo für die Erneuerbaren möglich. Nach Jahren der politischen Blockade geht es endlich wieder voran bei den Zukunftstechnologien“, konstatiert Peter.
Damit der Ausbau nachhaltig beschleunigt werde, seien außerdem weitere Vorranggebiete auszuweisen und die Maßnahmen der EU-NotfallVO im europäischen und deutschen Recht zu verankern. So schaffe etwa die geplante Verstetigung der Verordnung in der Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED) einen langfristigen Rahmen. Um beim Repowering voranzukommen, wäre laut dem BEE eine Handlungsanleitung des Bundes zu Artikel 5 der EU-NotfallVO hilfreich, damit Rechtsunsicherheiten und entsprechend einer verzögerten Anwendung begegnet würden.
"2023 muss das Jahr der Umsetzung der Energiewende werden, um uns aus der teuren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu lösen. Das bringt uns nicht nur verloren gegangene Wertschöpfung, sondern auch saubere und sichere heimische Energie als Ersatz für Atom, Kohle und perspektivisch auch Erdgas zurück", fordert Peter.
 

SW&W-Redaktion

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