Der Rotordurchmesser der Kleinwindkraftanlage beträgt 15 m und die überstrichene Fläche 177 qm (Bildquelle: Freen OÜ)
Nach dem Erfolg des Freen-H15 erweitert dieses Modell das Angebot um eine leistungsstärkere Lösung für netzgekoppelte oder autarke Anwendungen, betont der Hersteller. Mit zertifizierter Qualität, effizienten Logistiklösungen in ganz Europa und vollständiger IEC- und ISO-Konformität bleibe man seinem Ziel treu: verlässliche, erschwingliche und nachhaltige Energie bereitzustellen. "Die Freen-H20 richtet sich gezielt an mittlere Verbraucher", sagt Andrey Khimenkov, CEO von Freen OÜ. "Wir wollen Unternehmen helfen, Windkraft effektiv zu nutzen und gleichzeitig ihre CO₂-Bilanz zu verbessern."
Die Anlage ist mit passivem Giermechanismus und einem Leitflügel ausgestattet, der die Gondel automatisch in den Wind dreht – ideal für abgelegene Standorte. Die Rotorblätter aus glasfaserverstärktem Kunststoff verfügen über Fliehkraftbremsen zur Überdrehschutz, ergänzt durch eine elektromechanische Sicherheitsbremse für den Notfall. Ein stallgeregelter Rotor reduziert bei starkem Wind automatisch die Drehzahl – ohne elektronische Eingriffe. Das System ist hybridfähig und kann flexibel mit Solaranlagen kombiniert werden.
Beim Turm handelt es sich um eine Gittermastkonstruktion, die Höhen von 12 bis 36 m ermöglichen. Der Rotordurchmesser beträgt 15 m und die überstrichene Fläche 177 qm. Auf Wunsch bietet der Hersteller schlüsselfertige Pakete an – inklusive Planung, Hybridkonfiguration und standortspezifischer Windanalyse. Hergestellt in Estland, erfüllt die FAnlage die Anforderungen von ISO 9001:2015, EN 1090-1 und ISO 3834-2, so der Hersteller.
Attraktive Förderprogramme
Wie das Unternehmen weiter mitteilt, stehen für Interessenten in Deutschland derzeit zwei attraktive Förderprogramme zur Verfügung: Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird der eingespeiste Strom aus kleinen Windkraftanlagen bis 50 kW für 20 Jahre mit rund 8,5 ct pro kWh vergütet. Bei Eigenverbrauch entfällt für Anlagen unter 10 kW die EEG-Umlage. Zusätzlich unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG) den Kauf und die Installation von Kleinwindanlagen mit zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen. Förderberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Landwirte, kleine Unternehmen und Kommunen.