Produktnorm für Balkonkraftwerke: VDE veröffentlicht zweiten Entwurf

Besonders intensiv wird aktuell über das Thema der zulässigen Steckverbindung und der Leistungsgrenze bei Balkonkraftwerken diskutiert (Bildquelle: AdobeStock_647577124)

Der zweite Entwurf sieht vor, dass die maximale Einspeiseleistung von 600 VA auf 800 VA angehoben wird. Außerdem verständigte sich das zuständige Normungsgremium auf mehrere Schutzmaßnahmen, um Mini-PV-Anlage auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anzuschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Zum einen kann der Steckerkopf eine mechanische Trennung aufweisen, die sicherstellt, dass Personen keinen aktiven Leiter berühren können. Zum anderen kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen.

Enormes öffentliches Interesse

Alexander Nollau, Abteilungsleiter Energie bei DKE, der Normungsorganisation des VDE, berichtet von einem enormen öffentlichen Interesse: "Besonders intensiv wird über das Thema der zulässigen Steckverbindung und der Leistungsgrenze diskutiert. Natürlich möchte man es den Nutzern einfach machen, aber auch die fachliche Expertenexpertise für elektrische Sicherheit muss ernst genommen werden."

Alle Beteiligten sind sich über die hohe Bedeutung beim Basisschutz, Berührungsschutz und der elektrischen Sicherheit bei Balkonkraftwerken einig. Im Dezember 2023 wurde der erste Entwurf der Produktnorm öffentlich diskutiert. Das Normungsgremium musste über 750 Stellungnahmen sichten und auswerten. Da zu den zentralen Themen – die Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze sowie dem vereinfachten Netzanschluss – noch kein abschließender Konsens gefunden werden konnte, wurde der jetzt veröffentlichte zweite Entwurf notwendig.

Der neue Entwurf kann im Normenentwurfsportal der DKE beim VDE Verlag kommentiert werden. Die Einspruchsfrist endet am 03.07.2024.

SW&W-Redaktion

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