Neues Fördermodell für das Energy Sharing

Das vorgeschlagene Prämien-Modell beruht auf Regionalität (Bildquelle: Screenshot mn)

Um Energy Sharing anzureizen, schlagen mehrere Branchenakteure und Verbände ein neues, gesetzliches Fördermodell vor. Eine Prämie in Höhe von 2,8 ct pro kWh für Windenergieanlagen beziehungsweise 4,9 ct für Solaranlagen soll energiewirtschaftliche Aufwände ausgleichen und Verbraucher aktivieren. 

Bei dem kürzlich präsentierten Konzept, das unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) unterstützt wird, handelt es sich um ein Prämien-Modell, das auf Regionalität beruht: Innerhalb eines Postleitzahlen-Radius von 50 km sollen Mitglieder einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG) den Ökostrom aus gemeinsamen Anlagen viertelstundenscharf bilanziert verbrauchen dürfen. 

Bislang gibt es in Deutschland noch keinen Regulierungsrahmen, mit dessen Hilfe solche Gemeinschaften ihr Recht auf ein Teilen des Stroms wirtschaftlich attraktiv ausüben könnten. Die gemeinschaftliche Nutzung des eigenen Ökostroms bedeutet einen finanziellen Mehraufwand, etwa durch die Viertelstunden-Bilanzierung und die Beschaffung des Reststroms. 

"Aufgrund des großen Nutzens von Energy Sharing für die Energiewende sowie der Chance auf soziale Teilhabe von Menschen mit wenig Geld sollten die Mehrkosten durch eine staatliche Förder-Prämie ausgeglichen werden", fordern die Initiatoren. Deshalb sollte das Bundeswirtschaftsministerium nun ein Gesetz für Energy Sharing vorlegen. Der regulatorische Rahmen müsse jetzt geschaffen werden, damit Mitglieder von bestehenden und neuen Bürgerenergiegesellschaften wirtschaftlich den gemeinsam erzeugten Strom nutzen können. Dazu benötigten sie unter Berücksichtigung der Mehrkosten einen Anreiz in Form einer Förderprämie.

SWW-Redaktion

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