Windanlagen-Projektierer und -Betreiber im BDEW beteiligen Kommunen

Die Betreiber und Projektierer setzen die freiwillige Regelung im Rahmen des Paragrafen 6 EEG 2023 obligatorisch um (Bildquelle: Nordex)

Die nun erfolgte Selbstverpflichtung unterstreicht das Engagement der Projektierer und Betreiber von neuen Windenergieanlagen, die Gemeinden in der Nähe ihrer Windparks bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen und damit die freiwillige Regelung im Rahmen des Paragrafen 6 EEG 2023 obligatorisch umzusetzen, betont der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Dadurch profitierten die Gemeinden unmittelbar von den Vorteilen des Ausbaus der Windenergie an Land. Je nach Standort ist mit einer Summe von 20000 bis 30000 Euro pro Jahr pro Windenergieanlage zu rechnen, die an die umliegenden Gemeinden ausgezahlt werden. Diese zusätzlichen Einnahmen können die Gemeinden in wichtige lokale Projekte – gerade auch im ländlichen Raum – investieren und damit die Lebensqualität vor Ort weiter verbessern und nachhaltiges Wachstum fördern.

Der BDEW regt schließlich an, dass der Gesetzgeber die Unklarheiten bei der Anwendung von Paragraf 6 EEG 2023 legislativ bereinigt, damit diese nicht mehr dem Abschluss von Verträgen zur Umsetzung dieser Regelung entgegenstehen.

Energiewende als verlässlicher neuer Partner

Laut Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sind die Unternehmen an einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert und unterstreichen dies mit der obligatorischen Umsetzung der Regelung im EEG. "Die Energiewende ist ein verlässlicher neuer Partner der ländlichen Kommunen, wenn alle Beteiligten – insbesondere die Gemeinden vor Ort – vom Ausbau der Windenergie profitieren", so Andreae.

SW&W-Redaktion

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