Mit den AC-Ladesteuerungen CHARX control modular von Phoenix Contact ist jetzt auch eichrechtskonformes Abrechnen von Ladevorgängen möglich. (Quelle: Phoenix Contact)
Wer in Deutschland Ladeinfrastruktur aufbauen und damit Fahrzeuge laden möchte, muss die geladene Energie richtig abrechnen: Ladeinfrastruktur muss genau wie Lebensmittelwaagen oder herkömmliche Zapfsäulen geeicht sein. Für die Fahrzeugführer bietet die geeichte Lösung den Vorteil, dass die abgerechnete Energiemenge genau der geladenen Energie entspricht und diese direkt transparent eingesehen werden kann.
Weniger transparent ist die Gesetzeslage für die Betreiber und Hersteller von Ladeinfrastruktur: Das zunächst dafür vorgesehene Mess- und Eichgesetz (MessEG) mündet in der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Beide zusammen regeln die Inverkehrbringung von Messeinrichtungen in den Markt sowie deren Verwendung und Eichung. Zusätzlich konkretisiert ein Regelermittlungsausschuss der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) im Dokument 6-A die wesentlichen Anforderungen aus der Mess- und Eichverordnung. Diese werden auch vom VDE mittels der Anwenderregel VDE-AR-E 2418-3-100 ausgeführt.
Die Konkretisierungen und die Ausführungen erfordern in Konsequenz, dass Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur sich detailliert einarbeiten sowie die festgelegten Regeln aufwendig umsetzen, bis eine Lösung in Form einer geeichten Ladestation entsteht.
Auswirkungen auf die Applikation
Die Anwenderregel fordert eine genaue Messung der ans Fahrzeug abgegebenen Energie durch ein geeichtes Energiemessgerät, das mindestens der Genauigkeitsklasse A zu entsprechen hat. Die gemessene Energie muss dabei der tatsächlich am Abgabepunkt, also dem Fahrzeug, abgegebenen Energie entsprechen, was eine sehr geringe Verlustleistung auf dem Ladekabel voraussetzt. Allerdings: Die Energie legt zwischen Ladestation und Abgabepunkt einen Weg durch das Ladekabel zurück, was immer eine gewisse Verlustleistung zur Folge hat. Die erfassten Messwerte werden bis auf zwei Nachkommastellen genau betrachtet und zu einem Messergebnis in Kilowattstunden zusammengefasst. Ein Display muss das Messergebnis dem Fahrzeugführer mit weiteren eichrechtlich relevanten Parametern anzeigen, sodass dieser sich während des Ladevorgangs über den Zustand seiner Ladung informieren kann. Weiterhin muss das System das Messergebnis verschlüsselt an einen Abrechnungsanbieter übermitteln oder anderweitig abspeichern.
Etwaige Fehler der eichrechtskonformen Komponenten während einer Ladung müssen registriert, gespeichert und dem Fahrzeugführer mitgeteilt werden, sodass dieser im Ernstfall einen Verdacht auf eine falsche Messung belegen kann. Die Daten müssen über einen längeren Zeitraum vorhanden sein, um sich auch im Nachhinein noch von der Richtigkeit der Abrechnungen überzeugen zu können.
Eine Ladestation muss sich zusätzlich zu diesen speziellen eichrechtlichen Anforderungen noch anspruchsvolleren Prüfungen aus den Bereichen elektromagnetische Verträglichkeit, Klima und Mechanik unterziehen, um schließlich die Baumusterprüfbescheinigung zu erhalten.