Solar

(Quelle: analogicus, pixabay)

Der Wärmesektor spielt hierbei eine zentrale Rolle. Die im ­Koalitionsvertrag genannten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als einem Schlüsselinstrument für den Gebäudesektor unterstützt der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE), fordert jedoch ein ehrgeizigeres Vorgehen. „Bereits vor 2025 sind Anpassungen im GEG vorzunehmen. Kurzfristig muss die Absenkung des Neubaustandards auf 55 % des Referenzgebäudes vorgenommen werden. Zusätzlich sind die Ausbauziele für die erneuerbare Wärme gesetzlich zu verankern sowie die Einführung und Stärkung der bestehenden Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme vorzuziehen“, fordert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Die Gestaltung der Umlage der CO2-Kosten nach einem Stufenmodel der Gebäudeenergieklassen begrüßt der BEE. „Das ist der richtige Ansatz, damit der nationale Emissionshandel (nETS) im Gebäudebereich auch bei ­vermieteten Gebäuden Wirkung entfalten kann. Hierbei muss mittels langfristig anzukündigender Anpassungen dieser Staffelung sichergestellt werden, dass der Gebäudebestand bereits bis 2045 treibhausgasneutral wird“, so Dr. S. Peter. Weiterhin sei eine Weiterentwicklung und ­Anpassung der Förderprogramme an die Klimaziele zu ­begrüßen. „Ein Stop-and-Go der Förderprogramme ist ­allerdings zu vermeiden, um die Entwicklung des Markts kontinuierlich weg von fossilen und hin zu klimafreund­lichen Technologien zu führen. So kann der Wärmesektor seinen ­Klimaschutz-Beitrag leisten und gleichzeitig als Konjunkturmotor für Innovation und Zukunftsfähigkeit dienen“, so Dr. S. Peter abschließend.

Das Papier „BEE-Maßnahmenvorschläge zur Beschleunigung der Wärmewende und des Klimaschutzes im Gebäudesektor“ finden sich auf der Website des BEE.

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