Wärmepumpe

(Quelle: harmvdb, pixabay)

Die Höhe bezieht sich auf die Fördersumme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Daneben gibt es noch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die den Kauf einer Wärmepumpe mit günstigen Krediten unterstützt. Im Unterschied zu der BAFA-Förderung müssen die KfW-Kredite zurückgezahlt werden. Die Fördermittel vom BAFA sind dagegen reine Zuschüsse.

Was wird vom BAFA gefördert?

Wie bei vielen Anreizprogrammen werden auch hier nur Anlagen gefördert, die auf dem neuesten Stand der Technik sind. Als Fördergrundlage dient hierbei die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe, kurz JAZ. Diese lässt sich unter anderem mit einem sogenannten JAZ-Rechner ermitteln. Wichtig ist, dass die Berechnung auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4650 Blatt 1 (Dezember 2016) erfolgt. Andernfalls ist die ermittelte JAZ nicht gültig. Gefördert werden nur Wärmepumpen, die eine bestimmte JAZ erzielen. Die Höhe der Jahresarbeitszahl hängt vom Wärmepumpentyp und von der Art der Förderung ab.

Umgebungsluft, Grundwasser und Erdreich als Energiequellen

Zu den drei gängigsten Arten von Wärmepumpen zählen Luft-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen. Das erste Wort steht für die Wärmequelle, das zweite für das Medium, das die Wärme im Haus aufnimmt und sie an die Räume abgibt. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind im Vergleich zu anderen Varianten günstig in der Anschaffung. Dafür erzielen sie eine niedrigere Effizienz. Die vom BAFA erforderte JAZ beträgt ≥ 3,5. Am wirtschaftlichsten arbeiten Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen. Für sie gilt deshalb eine höhere JAZ von ≥ 3,8.  

Basisförderung, Innovationsförderung und Zusatzförderung

Die Fördermittel vom BAFA sind in drei Kategorien aufgeteilt: Basisförderung, Innovationsförderung und Zusatzförderung. Danach entscheidet sich auch, wie hoch die Fördersummen letztlich ausfallen. Wichtig zu wissen: Die Basisförderung gilt nur für den Gebäudebestand. Für den Neubau kommen nur Innovationsförderung und Zusatzförderung infrage. Diese sind allerdings an höheren Anforderungen geknüpft. So muss die Mindest-JAZ bei allen drei Wärmepumpen nicht 3,5 oder 3,8, sondern 4,5 betragen.

Anwendungsbereiche- und zwecke

Die Faktoren, wofür die Wärmepumpe genutzt wird und welche Leistung sie maximal aufbringen kann, zählen ebenfalls zu den Förderkriterien. Gefördert wird die Einrichtung von effizienten Wärmepumpen mit maximal 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur:

  • kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
  • ausschließlichen Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt
  • ausschließlichen Raumheizung von Nichtwohngebäuden
  • Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze
  • Bereitstellung von Prozesswärme (Innovations- und Zusatzförderung)

Darüber hinaus muss die Wärmepumpe in der Liste der förderfähigen Geräte eingetragen sein.  

Technische Voraussetzungen

Damit Anlagenbesitzer die Fördermittel erhalten, müssen sie noch weitere technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Einbau eines weiteren Stromzählers und mindestens eines Wärmemengenzählers. Außerdem müssen folgende Aspekte nachgewiesen werden:

  • Fachunternehmererklärung zur ermittelten JAZ
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das jeweilige Gebäude

Wer die Innovations- und Zusatzförderung in Anspruch nehmen möchte, muss darüber hinaus Flächenheizungen nutzen und nach einem Jahr ein Qualitätscheck durchführen lassen.  

Unterschied zwischen Gebäudebestand und Neubau

Wie bereits erwähnt, gelten für den Einsatz in Neubauten höhere Anforderungen. Der Grund dafür ist einfach: Neubauten sind energetisch gebaut und nutzen die eingesetzte Heizenergie sehr effektiv aus. In Altbauten hingegen geht die erzeugte Wärme deutlich schneller über Undichtigkeiten verloren. Aus diesem Grund sind die technischen Anforderungen hierbei deutlich kleiner.

Wie hoch sind die Fördersummen vom BAFA?

Wie viel Geld Besitzer einer Wärmepumpe vom Staat erhalten, hängt in erster Linie von der Art des Gerätes ab. Wie bereits erwähnt sind Luft-Wasser-Wärmepumpen in der Anschaffung günstiger als die beiden anderen Varianten. Wer sich für den Betrieb einer solchen Wärmepumpe entscheidet, kann mit Fördermitteln in Höhe von mindestens 1.300 Euro rechnen. Fällt die Entscheidung hingegen auf eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe, schnellt die Förderhöhe auf mindestens 4.000 Euro. Kommt dasselbe Gerät in einem sanierten Altbau zum Einsatz und arbeitet äußerst effizient, steigt die Fördersumme auf bis zu 6.750 Euro, sofern die Mittel für die Innovationsförderung freigegeben werden.

Wichtig: Um Fördergelder zu erhalten, muss der Antrag immer vor der Durchführung der Maßnahme beim BAFA gestellt worden sein.   

Was wird von der KfW gefördert?

Ähnlich wie das BAFA verfolgt die KfW auch das Ziel, einen Anreiz für die Nutzung von regenerativen Energien zu schaffen - und zwar mit günstigen Krediten und Tilungszuschüssen. Für jede Wohneinheit erhalten Antragsteller zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro und einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro. Auch hier gilt: Der Antrag muss noch vor dem Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Für Besitzer von Wärmepumpen sind vor allem die beiden Förderprogramme 153 und 176 von Interesse. Denn sie lassen sich mit der BAFA-Förderung kombinieren. Weitere Informationen unter www.heizung.de/waermepumpe/foerderung/, www.bafa.de und www.kfw.de

sww-Redaktion

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