Wohnungswirtschaft initiiert Schaufenster "smart Heizen"

Bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung durch Axel Gedaschko (links), Präsident des GdW, und Dr. Dirk Then, CEO der Noventic Group (Bildquelle: GdW/Noventic)

Der Rahmen soll es kleineren und mittelgroßen Wohnungsunternehmen ermöglichen, Einsatz und Effekte von smarten Thermostaten, die spezifisch für die Nutzung in der Wohnungswirtschaft entwickelt wurden, im eigenen Wohnungsbestand kennenzulernen. Mit der Retrofit-Lösung der Noventic werden laut dem Unternehmen auf Gebäudeebene durchschnittlich 15,5 % Energieeinsparungen erreicht und der gesetzlich geforderte hydraulische Abgleich ist rechtssicher umgesetzt.

Das Ziel der Initiative: Im Rahmen des Schaufensters evaluieren die teilnehmenden GdW-Mitgliedsunternehmen die digitale Ende-zu-Ende-Lösung und gestalten deren Entwicklungsroute – in unterschiedlichen Beteiligungstiefen – aktiv mit. Die Beteiligungsformate reichen von der rein informativen Teilnahme inklusive einer individuellen Liegenschafts-Analyse über die Ausstattung eigener Gebäude bis hin zur aktiven Mitarbeit in Arbeitsgremien. Der inhaltliche Fokus der Arbeitsgremien liegt dabei auf drei Themenschwerpunkten: der Technologie, der Wirtschaftlichkeit im Zusammenspiel mit den eigenen Gebäudebeständen sowie den Themen Mieter-Kommunikation und -Integration.

Im Full-Service-Betrieb

Die smarten Thermostate und die Funkinfrastruktur wird entlang bestehender wohnungswirtschaftlicher Prozesse durch das Unternehmen Kalo montiert, digital angebunden und über den gesamten Produktlebenszyklus im Full-Service betrieben – inklusive eines optionalen Mieter-Onboardings und einer 24/7-Mieterkommunikation.

Die smarten Thermostate können zudem mit der bestehenden Heizinfrastruktur den adaptiven hydraulischen Abgleich umsetzen. Dieses Verfahren ist laut Noventic daher im Vergleich zu einem klassischen hydraulischen Abgleich nicht nur schnell verfügbar, sondern auch wirtschaftlicher, da beispielsweise der aufwendige Ventiltausch entfalle. Die Wirksamkeit der Technologie habe der TÜV Rheinland bestätigt und zertifiziert. Diese sei dem hydraulischen Abgleich nach Verfahren A und B (VdZ) somit mindestens gleichwertig.

SW&W-Redaktion

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