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GEUTEBRÜCK: Was tun, wenn kritische Infrastruktur angegriffen wird?

Anschläge auf kritische Infrastruktur  nehmen zu. Kürzlich wurden Umspannwerke und Hochspannungsleitungen angegriffen. Mit selbstgebauten Vorrichtungen schleuderten die Angreifer leitfähiges Material auf Leitungen. Die Folge: Kurzschlüsse in mehreren Kraftwerksblöcken, die daraufhin vom Netz mussten.

Die Anforderungen an Stadtwerke steigen

Der Anschlag auf die kritische Infrastruktur in Berlin 2026 ist vielen noch in Erinnerung: Zehntausende Haushalte waren mehrere Tage ohne Strom – und das im Winter. Wer Umspannwerke, Trafostationen, Trassenabschnitte oder ähnliches betreibt, sollte sich auf die geänderte Bedrohungslage einstellen.

Gerade für Stadtwerke ist das keine einfache Aufgabe. Ihre Infrastrukturen sind räumlich verteilt, historisch gewachsen und entsprechend komplex. Doch auch hier verlangt das KRITIS-Dachgesetz Resilienz - und zwar nachweisbar.

Der Blick über den Zaun

Niemand weiß, woher der nächste Angriff kommen könnte – theoretisch könnte er auch außerhalb des Zauns vorbereitet werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte kürzlich deshalb, dass Betreiber auch öffentliche Bereiche neben ihren Anlagen leichter per Video überwachen dürfen. Das Problem: Kameras, die so ausgerichtet sind, können nicht nur potenzielle Angreifer, sondern auch Passanten und das Nachbargrundstück filmen.

Anlagen überwachen und gleichzeitig Zugriffe auf Bilder begrenzen

Die Lösung: Mit Videomanagement-Software von Geutebrück lassen sich bestimmte Bildbereiche dauerhaft ausblenden. Zeigt die Kamera auf das Nachbargrundstück oder filmt sie aufgrund der Ausrichtung Spaziergänger, können diese unkenntlich gemacht werden.

Mit der Funktion Motion Privacy lassen sich außerdem Bewegungen im Bild anonymisieren. Nähert sich eine Person der Anlage, wird sie unkenntlich gemacht – der Alarm an die Leitstelle kommt trotzdem durch. Wer ein deutliches Bild der Person braucht, kann es sich freischalten lassen. Dafür müssen zwei berechtigte Mitarbeiter ihr Passwort eingeben. Somit ist das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet, das nicht nur für den Betriebsrat wichtig ist.

Betreiber können festlegen, welcher Mitarbeiter welche Kamera am Standort einsehen darf. So kann das Personal vor Ort den Vorfall prüfen und entscheiden, ob der Sicherheitsdienst oder die Polizei verständigt werden muss.

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