
Die Montage von Muffen kann unter Berücksichtigung einiger Maßnahmen trotz abgelaufener Muffenmonteursausweise vorgenommen werden, da Prüfungen nach AGFW FW 603 derzeit aufgrund der Pandemie nicht stattfinden (Bildquelle: Brugg German Pipe)
Der AGFW empfiehlt den Fernwärmeversorgern, das Muffenmontageunternehmen im Rahmen der Baubeauftragung zu folgenden Maßnahmen zu verpflichten:
- Das Unternehmen benennt die auf der Baustelle einzusetzenden Monteure, deren Prüfbescheinigung seit März 2020 abgelaufen ist, vor deren Einsatz (schriftliche Auflistung der Mitarbeiter per E-Mail ist ausreichend). Die Monteure haben ihre Ausweise auf den Baustellen mitzuführen - auch ungültige Ausweise.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von diesen Mitarbeitern je eine Arbeitsprobe vor Bauausführung zu verlangen (Muffenverbindung herstellen und prüfen).
- Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird vereinbart, dass die Gewährleistung des Muffenmontageunternehmens bei Schadensverursachung durch einen Monteur mit seit März 2020 abgelaufener Prüfbescheinigung nicht eingeschränkt wird.
- Bei Nachholung der Prüfung werden die neuen Muffenmonteurausweise/Qualifizierungsnachweise der nachqualifizierten Monteure aktiv an den Auftraggeber im Nachgang übersandt.
Diese Empfehlung gilt bis zum 31.3.2021. Sollten sich die Bedingungen wesentlich ändern, wird diese Empfehlung überprüft.