Die EU-Kommission hat nun die beihilferechtliche Genehmigung für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erteilt.

Mit der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), die die EU-Kommission jetzt genehmigt hat, soll der Neubau und die Transformation von Wärmenetzen gefördert werden (Quelle: Laufkötter)

„Das ist eine sehr gute Nachricht. Grüne Fernwärmenetze sind ein Schlüssel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen.“

Auch der AGFW begrüßt die Freigabe der BEW seitens der EU-Kommission. AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch: „Seit zwei Jahren warten die Wärmeversorger in Deutschland händeringend auf das Förderprogramm. Es wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Wirtschaftlichkeitslücke beim Einsatz erneuerbarer Energien in Wärmenetzen zu schließen und damit insgesamt die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vorantreiben.“

„Wir sind erleichtert, dass die Förderung nun doch noch kommt, auch wenn das Anforderungsniveau sehr hoch ist“, erklärt auch John Miller, stellvertretender AGFW-Geschäftsführer. Es sei davon auszugehen, dass viele Unternehmen die Förderung nutzen werden.

BEW fördert Neubau und Transformation von Wärmenetzen

Das Förderprogramm ist in vier aufeinander aufbauende Module gegliedert. Förderfähig in Modul 1 sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien zur Transformation bzw. Neubau von Wärmenetzsystemen. Diese müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein.

Die systemische Förderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Die Förderung in Modul 2 umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude. Hierfür wird ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 40 % für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur gewährt.

Der systemische Ansatz wird mit Modul 3 durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Zusätzlich wird in Modul 4 eine Betriebskostenförderung gewährt für die Erzeugung von erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Diese Förderung gilt sowohl für den Neubau von Wärmenetzen als auch bei transformierten Bestandsnetzen.

Insgesamt stehen rund 3 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Der Start des Förderprogramms ist für Mitte September geplant. Nach Inkrafttreten wird die Antragsstellung beim BAFA möglich sein, das detaillierte Informationen dazu auf seiner Homepage veröffentlichen will.

EHP-Redaktion

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