Anschlüsse an Wärmenetze, deren Wärme zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, werden durch das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme“ gefördert

Ein Anschluss für weitere Gebäude an das Wärmenetz wird im Bundesprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen gefördert (Quelle: FNR/Stelter)

Damit wird ein Anreiz geschaffen, in Bioenergiedörfern und Städten bzw. Stadteilen mit grünen Wärmenetzen bislang noch nicht angeschlossene Häuser ans Netz zu nehmen. Die Bundesförderung fördert den Anschluss an ein Wärmenetz als Einzelmaßnahme. Die Förderquote für die Errichtung eines Hausanschlusses beträgt:

  • 30 Prozent, wenn das Wärmenetz mindestens zu 25 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt wird,
  • 35 Prozent, wenn das Wärmenetz mindestens zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt wird,
  • zusätzlich 10 Prozent Bonus, wenn dabei gleichzeitig eine Ölheizung ersetzt wird, sowie
  • zuzüglich 5 Prozent Bonus, sofern eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist.

Laut Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. bietet sich vielen Bioenergiedörfern damit eine günstige Gelegenheit, weitere Bürger in die Wärmegenossenschaften aufzunehmen und die vorhandenen Wärmenetze zu verdichten. Auch für Energieversorger, Stadtwerke und Contracting-Unternehmen, die z. B. Wärme aus Biogas-Satelliten- bzw. Biomethan-Blockheizkraftwerken oder Holzheizwerken und Biomasseheizkraftwerken vertreiben, verbessern sich die Chancen, weitere Kunden für die Fernwärmeversorgung zu gewinnen.

Weitergehende Informationen zu den aktuellen Fördermaßnahmen der BEG-EM sowie zu den technischen Mindestanforderungen gibt die Bundeanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de

EHP-Redaktion

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