Rücklaufeinspeisung: Auch wenn innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf eines Wärmenetzes eingespeist wird, besteht aus Sicht der Clearingstelle EEG|KWKG grundsätzlich ein Förderanspruch für innovative KWK-Systeme

Auch wenn innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf eines Wärmenetzes eingespeist wird, besteht aus Sicht der Clearingstelle EEG|KWKG grundsätzlich ein Förderanspruch für innovative KWK-Systeme (Quelle: Laufkötter)

Seit den ersten innovativen KWK-Projekten (iKWK) gab es bzgl. der Einspeisung von innovativer erneuerbarer Wärme in den Rücklauf einige Unklarheiten in der Branche. Im Detail stellte sich die Frage, ob die Wärmemenge aus einer innovativen erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage nur zur Erreichung des notwendigen Anteils an der Referenzwärme angerechnet werden kann, wenn diese in den Vorlauf des Wärmenetzes eingespeist wurde.

Am 29. September 2021 hat sich die Clearingstelle EEG|KWKG auf Initiative des AGFW, des B.KWK, der Universität Duisburg-Essen und der Stadtwerke Lemgo dieser Frage angenommen und ein entsprechendes Hinweisverfahren dazu eröffnet. Der AGFW hat sich in einer Stellungnahme am 2. November 2021 klar für die Zulassung einer Rücklaufeinspeisung ausgesprochen.

Nach einem Jahr wurde das Hinweisverfahren am 23. August 2022 abgeschlossen und die Clearingstelle veröffentlichte am 8. September 2022 den „Hinweis zum Einspeisungsort der innovativen erneuerbaren Wärme im Wärmenetz bei der Förderung innovativer KWK-Systeme nach § 5 Abs. 2 Satz 1, § 8b KWKG 20202 i. V. m. KWKAusV“. Darin stellt die Clearingstelle klar, dass aus ihrer Sicht grundsätzlich ein Förderanspruch besteht, auch wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf eines Wärmenetzes eingespeist wird.

Konkret bedeutet das, dass auch die in den Rücklauf eingespeiste innovative erneuerbare Wärmemenge zur Erreichung der notwendigen Referenzwärme angerechnet wird. Damit wird es möglich, dass für die einzelnen Projekte die bestmögliche Einbindungsvariante gewählt werden kann. Zu beachten ist nach dem Hinweis der Clearingstelle allerdings, die richtige Erfassung der Wärmemenge sowie ein technisch sinnvolles Konzept bei der Rücklaufeinbindung darzulegen. Der vollständige Hinweis ist auf der Homepage der Clearingstelle EEG|KWKG zu finden.

Tobias Roth, AGFW

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