Am Blindleistungsmarkt können Anbieter teilnehmen, deren Blindleistungsquelle an das Höchstspannungsnetz von 50Hertz angeschlossen ist und deren Potenziale über die TAR/TAB zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der marktgestützten Beschaffung hinausgehen (Bildquelle: 50Hertz)
Mit der Einführung dieses neuen Marktes für Systemdienstleistungen setzt 50Hertz eine Vorgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA) früher als vorgegeben um, wonach bis Ende Juni 2025 ein solcher Markt von den Hoch- und Höchstspannungs-Netzbetreibern mit Blindleistungsbedarf eingeführt werden muss.
Ziel des neuen Marktes nach § 12h EnWG ist es, einerseits die Beschaffungskosten für Blindleistungen durch mehr Markttransparenz und Wettbewerb zu reduzieren und andererseits neue Potenziale zur Erbringung von Blindleistung zu erschließen. Angesprochen werden unter anderem die Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen wie Freiflächen-PV-Anlagen und Windparks sowie zukünftig auch von Elektrolyseuren und Großbatteriespeichern. Bisher stellen überwiegend konventionelle fossile Kraftwerke über ihre Generatoren Blindleistung zur Verfügung.
50Hertz hat sowohl mit dem 600-MW-PV-Park Witznitz als auch mit Windparks in Brandenburg erfolgreich Pilotvorhaben umgesetzt. Die positiven Erfahrungen aus diesen Projekten haben dazu geführt, dass der ÜNB die BNetzA-Vorgabe schnell in die Praxis überführen konnte. EE-Anlagen können über ihre Wechselrichter auch dann Blindleistung zur Spannungshaltung liefern, wenn sie – zum Beispiel bei Dunkelheit oder Windstille – keine Wirkleistung einspeisen.
Am Blindleistungsmarkt können Anbieter teilnehmen, deren Blindleistungsquelle an das Höchstspannungsnetz von 50Hertz angeschlossen ist und deren Potenziale über die Technischen Anschlussrichtlinien/Anschlussbedingungen (TAR/TAB) zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der marktgestützten Beschaffung hinausgehen. 50Hertz hat das Netzgebiet in die fünf Beschaffungsregionen Hamburg, Nord, Mitte, Süd-West und Ost aufgeteilt, weil Spannungsregulierung über Blindleistung kleinräumig organisiert werden muss. In allen Regionen gibt es sowohl spannungshebenden als auch -senkenden Bedarf. Nach erfolgreicher Bezuschlagung schließen die Anbieter mit 50Hertz einen Standardvertrag. Im Gegenzug erhalten sie als Vergütung einen Blindarbeitspreis bei ungesicherter, also nicht kontinuierlicher Erbringung, sowie zusätzlich einen Vorhaltepreis, wenn sie kontinuierlich gesichert Blindleistung erbringen.