Bundesnetzagentur hebt Eigenkapitalverzinsung an

Der Eigenkapitalzinssatz soll sich im Kapitalkostenaufschlag künftig aus einem jährlich variablen Basiszins zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund 3 % ergeben (Bildquelle: TransnetBW)

Die Bundesnetzagentur schlägt vor, eine Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im sogenannten Kapitalkostenaufschlag vorzunehmen. Damit werden auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen. Mit dem Kapitalkostenaufschlag werde sichergestellt, dass Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden können.

Variabler Basiszinssatz für neue Investitionen

Der Eigenkapitalzinssatz soll sich im Kapitalkostenaufschlag künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund 3 % ergeben. Bislang wurde demgegenüber für den Basiszins ein 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Der risikolose Basiszins betrug bislang 0,74 %. Im ersten Quartal 2023 beträgt dieser im Durchschnitt – wie auch jetzt aktuell Anfang Juni 2023 – 2,8 %.

Der Eigenkapitalzinssatz würde für 2024 bei etwa 7,09 % liegen

Ergänzt um die steuerlichen Folgen würde der Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenabgleich nach den aktuellen Prognosen für 2024 etwa 7,09 %, inkl. Gewerbesteuer etwa 8,1 % betragen.

Die Bundesnetzagentur schlägt vor, dass das neue System nun auf Basis des ersten Quartals eines jeden Jahres einen Planwert für den Basiszins des Folgejahres vorgibt. Nach Ablauf des jeweiligen Jahres wird dieser durch den tatsächlich eingetretenen Basiszins ersetzt. Damit wird sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital eines jeden Jahres die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient.

Nur neue Investitionen profitieren

Nach dem Vorschlag der BNetzA profitieren nur neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag von der Anpassung des Zinssatzes. Für den Anlagenbestand bleibt der Eigenkapitalzinssatz unverändert bei den im Oktober 2021 festgelegten 5,07 %. Diese Differenzierung schütze Haushalte, Gewerbe und Industrie vor einer ungerechtfertigt hohen Belastung. Die niedriger verzinsten und entsprechend abgesicherten Investitionen, die sich im Bestand der Netzbetreiber befinden, hätten in den vergangenen Jahren im Umfeld äußerst niedriger Zinssätze auch langfristig entsprechend günstig finanziert werden konnten, so die BNetzA.

Ähnliches wird ebenfalls für die Investitionen im Offshorebereich vorbereitet, die Mitte Oktober 2023 entsprechend kalkuliert und mit dem Regulierer abgestimmt werden müssen.

np-Redaktion

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