Die Übertragungsnetzbetreiber begrüßen die Bestätigung vieler wichtiger Projekte des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) durch die Bundesnetzagentur.

Zu den bestätigten konventionellen und innovativen Netzausbauvorhaben an Land und auf See gehören sowohl Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen als auch Optimierung, Verstärkung und Ausbau des Wechselspannungsnetzes sowie grenzüberschreitende Interkonnektoren (Bild: Amprion)

Den Fahrplan für den Ausbau erneuerbarer Energien hat die neue Bundesregierung noch einmal deutlich beschleunigt. Deswegen müssen die nun bestätigten Projekte lt. der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) möglichst schnell (schon 2022) im Bundesbedarfsplan verankert werden. Zudem müsse der jetzt bestätigte NEP 2035 (2021) zügig weiterentwickelt werden.

Die Bundesnetzagentur hat neben den Vorhaben des Bundesbedarfsplans 2021 viele weitere konventionelle und innovative Netzausbauvorhaben an Land und auf See bestätigt. Dazu gehören sowohl Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) als auch Optimierung, Verstärkung und Ausbau des Wechselspannungsnetzes sowie grenzüberschreitende Interkonnektoren. Als besonders wesentlich erachten die ÜNB die Offshore-Netzanbindungssysteme, neu bestätigte HGÜ-Verbindungen und die erneute Bestätigung der Netzbooster-Pilotanlagen. Die Anbindung der Offshore-Windparks sei essenziell für das Gelingen der Energiewende. Aber auch die Netzbooster-Pilotanlagen trügen hierzu bei, denn durch sie könne das bestehende Netz höher ausgelastet und eine neuartige kurative Systemführung erprobt werden.

Mit der Umstellung des Energiesystems im Zuge der Energiewende rücke die Sicherung der Systemstabilität weiter in den Fokus. Hier spielen  u.a. Blindleistungskompensationsanlagen eine wichtige Rolle. Ihr in diesem NEP bestätigter Bedarf werde vor dem Hintergrund der nochmals erhöhten Ausbauziele erneuerbarer Energien und eines beschleunigten Kohleausstiegs nachjustiert werden müssen.

np-Redaktion

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