Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den Abschnitt D der Stromleitung Ultranet (Vorhaben 2 BBPlG) abgeschlossen

Ultranet ist Teil des sog. Korridors A – einer neuen Gleichstromverbindung von Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg (Bild: Bundesnetzagentur)

In ihrer Entscheidung folgt die Bundesnetzagentur dem Vorschlag der Amprion GmbH und legt einen Korridor im Bereich einer Bestandsleitung fest. Im Verfahren prüfte die Behörde zahlreiche Alternativen, die während der Beteiligung der Behörden- und Öffentlichkeit eingegangen waren.  "Mit diesem Schritt beschleunigen wir den Netzausbau weiter und treiben die Energiewende voran", sagt, Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Für drei Gleichstromleitungen steht damit ein Trassenkorridor fest."

Der rd.110 km lange Trassenkorridor beginnt im Kreis Mayen-Koblenz in der zu Weißenthurm gehörenden Gemeinde Kettig, verläuft dann rechtsrheinisch über den Taunus in Richtung Frankfurt und endet auf der Gemeindegrenze zwischen Groß-Gerau und Riedstadt. Die Bundesfachplanungsentscheidung, Informationen zum Projekt und Kartenmaterial finden sich hier

Nächste Schritte 

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungsverfahren. Dort legt die Bundesnetzagentur den genauen Leitungsverlauf innerhalb des 1.000 m breiten Trassenkorridors und die technische Umsetzung der Stromleitung fest. 

Hintergrundinformationen

Ultranet ist Teil des sog. Korridors A – einer neuen Gleichstromverbindung von Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg. Bei dem Freileitungsvorhaben Ultranet handelt es sich um den südlichen Teil des Korridors. Mit der Stromleitung wird in der Nordsee erzeugter Windstrom in den verbrauchsstarken Süden geleitet. Das Projekt wird als Freileitung mit einer Kapazität von bis zu 2 GW realisiert. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2027 geplant.

Erklärende Filme zum Netzausbau sind auf dem YouTube-Kanal der Bundesnetzagentur zu finden.

np-Redaktion

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