ÜNB führen "Reifegradverfahren" für Netzanschlussanträge ein

Die am weitesten entwickelten Anschlussprojekte erhalten künftig Vorrang (Bildquelle: 50 Hertz)

Das "Reifegradverfahren" löst das Windhundprinzip ab, bei dem Netzanschlussanträge  bei den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet wurden. Das Reifegradverfahren startet in den Regelzonen der ÜNB ab dem 1. April 2026 mit einer ersten Informations- und Antragsphase.

Anträge werden künftig nicht einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit "reifsten" Projekte zuerst ausgewählt und erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss. Bei der Bewertung der Anträge stehen eindeutig messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt. Dazu gehören Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes.

In anderen Ländern bewährt

Damit soll sichergestellt werden, dass Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können. Das Reifegradverfahren schaffe den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter mache, betonen die ÜNB. Vergleichbare Verfahren hätten sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt. 

Die ÜNB halten eine europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren durch die Bundesnetzagentur für sinnvoll. Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren entsprechend des vorgeschlagenen Reifegradverfahrens zu konkretisieren. 

np-Redaktion

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