VNEW- Geschäftsführer Roman Kaak: "Ein Speicherprojekt ohne gesicherte Fläche oder Finanzierung blockiert dieselbe Kapazität wie ein fertig geplantes Projekt. Das kostet uns Zeit, die wir für die Energiewende nicht haben." (Bildquelle: VNEW)
Dabei müssen Projektierer vor der Zuteilung eines Netzanschlusses bestimmte Reifegradkriterien erfüllen und Nachweise zu Fläche, Finanzierung und Genehmigungsstand erbringen. Auf Übertragungsnetzebene wird ein solches Reifegradverfahren bereits seit April 2026 angewandt. Hintergrund der Forderung sind lange Wartezeiten beim Anschluss von Batteriespeicheranlagen.
Heute gilt weitgehend das Windhundprinzip: Wer zuerst anfragt, bekommt die beantragte Kapazität reserviert, unabhängig vom Planungsstand des Projekts. "Ein Speicherprojekt ohne gesicherte Fläche oder Finanzierung blockiert daher dieselbe Kapazität wie ein fertig geplantes Projekt. Das kostet uns Zeit, die wir für die Energiewende nicht haben", sagt Roman Kaak, Geschäftsführer des VNEW.
Zugleich begrüßt der VNEW Initiativen der Wirtschaft zum Ausbau von Batteriespeicheranlagen. Diese können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, wenn sie sich im Engpassfall steuern lassen. Speicher, die jedoch ausschließlich nach Marktpreiskriterien laden und entladen, entlasten das Netz dagegen nicht zwangsläufig und können Lastspitzen sogar verschärfen. "Wir appellieren daher an die Betreiber von Batteriespeichern, ihre Anlagen steuerbar zu machen und sich auf flexible Anschlussvereinbarungen einzulassen. Dadurch können Versorger, Verteilnetzbetreiber und Betreiber von Batteriespeicheranlagen gemeinsam die Ziele der Energiewende erreichen", sagt der VNEW-Vorstandsvorsitzende Andreas Wulff.
Engpässe auf der 110-kV-Netzebene
Der VNEW weist zugleich den Vorwurf zurück, seine Mitgliedsunternehmen würden Netzanschlussanträge für große Batteriespeicheranlagen zu langsam bearbeiten. Tatsächlich könnten Verteilnetzbetreiber viele dieser Anträge faktisch gar nicht bewilligen. Denn die angefragten Anschlussleistungen großer Speicherprojekte übersteigen häufig die Kapazitäten, welche die kleineren Verteilnetzbetreiber bereitstellen können.
Der Grund: Solche Anschlussleistungen setzen ausreichende Kapazitäten auf der vorgelagerten 110-kV-Netzebene voraus. Sind dort jedoch keine Kapazitäten verfügbar, was oft der Fall ist, kann auch ein nachgelagertes, technisch perfekt ausgebautes Verteilnetz keinen Anschluss ermöglichen.