Exkurs: exponierte Personen, ein unterschätztes Sicherheitsfeld

Obwohl es nur wenige öffentlich bekannte Vorfälle gibt, ist die Gefährdungslage real und oft größer, als sie auf den ersten Blick erscheint: Führungskräfte, exponierte Entscheidungsträger und Wissensträger in der Energieversorgung können gezielt ins Visier geraten. Neben dokumentierten Angriffen wie auf den Manager Bernhard Günther oder dem Übergriff auf Rheinmetall-Chef Armin Papperger gibt es zahlreiche weitere Fälle, die aus Sicherheits- oder Reputationsgründen nicht publik gemacht werden. Das Fehlen öffentlicher Berichterstattung bedeutet daher nicht, dass keine Bedrohung besteht.

Die Täterstruktur ist vielschichtig: von extremistischen Gruppen über staatliche Akteure, organisierte Kriminalität oder auch benachteiligte oder radikalisierte Einzeltäter bis hin zu psychisch instabilen Tätern, deren unberechenbares Verhalten besondere Risiken birgt. Ein Angriff auf eine Schlüsselperson beeinträchtigt die Krisenreaktionsfähigkeit und Entscheidungsstrukturen eines Unternehmens oder einer Organisation jedoch erheblich. Daher muss der Schutz dieser Personen über das unmittelbare Arbeitsumfeld hinausreichen und auch das private Umfeld einbeziehen. Er ist nicht nur ein Beitrag zur persönlichen Sicherheit und Unversehrtheit, sondern auch ein elementarer Baustein für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens, die Sicherstellung der Geschäftskontinuität und letztlich für die Versorgung der Bevölkerung.

Erweiterung des Kreises der Verpflichteten

Mit der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes und der NIS-2-Richtlinie wird sich der Anwendungsbereich deutlich vergrößern. Statt rund 2.000 registrierter kritischer Anlagen könnten künftig bis zu 30.000 Unternehmen in den Geltungsbereich fallen. Auch „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen werden dann die Mindeststandards für Resilienz erfüllen müssen. 

Für Stadtwerke bedeutet das, dass proaktives Handeln heute nicht nur Rechtssicherheit schafft, sondern auch einen Vorsprung bei Technik, Prozessen und Sicherheitskultur. Frühzeitige Maßnahmen ermöglichen die Nutzung von Förderprogrammen, sichern qualifiziertes Personal und erlauben, Schutzmaßnahmen in ruhigen Phasen umzusetzen, bevor gesetzliche Fristen greifen.

Resilienz als Daueraufgabe

Das KRITIS-Dachgesetz ist damit mehr als eine regulatorische Pflicht. Es ist ein Weckruf, Sicherheit ganzheitlich zu denken. Für Stadtwerke bedeutet das, sich nicht auf bestehende Pläne zu verlassen, sondern Risiken systematisch zu analysieren, Schutzmaßnahmen real umzusetzen und diese kontinuierlich zu überprüfen. 
Wer diese Aufgabe strategisch angeht, gewinnt mehr als nur Compliance: höhere Versorgungssicherheit, robustere Betriebsprozesse und ein gestärktes Vertrauen von Kunden und Kommunen. In einer Zeit, in der Bedrohungen vielfältiger, komplexer und unberechenbarer werden, ist Resilienz kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe.

Anmerkung

[1] BDEW & EY: Zwischen Regelwerk und Realität - wie Regulierung und gesetzliche Vorgaben Stadtwerke herausfordern (Stadtwerkestudie 2025), 2025, abrufbar unter: https://www.ey.com/content/dam/ey-unified-site/ey-com/de-de/noindex/ey-stadtwerkestudie-2025.pdf

Christian Heppner, Experte für Strategisches Sicherheitsmanagement, SecCon Group GmbH, Unterschleißheim
heppner@seccon-group.de 
seccon-group.de

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