Im Jahr 2023 wurden 27 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 257 MW in Betrieb genommen und zusätzlich wurden 74 neue Fundamente errichtet (Quelle: Pixabay).
Die vom Beratungsunternehmen Deutsche WindGuard aufbereiteten Zahlen zeigen, dass im Gesamtjahr 2023 in Deutschland insgesamt 27 Anlagen mit einer Leistung von 257 MW erstmals ins Stromnetz eingespeist haben und 74 neue Fundamente errichtet wurden. In Summe sind in Deutschland derzeit 29 Offshore-Wind-Projekte mit einer installierten Leistung von 8.465 MW bzw. 1.566 Anlagen in Betrieb. Drei weitere Projekte befinden sich im Bau. Zwei davon mit einer geplanten Gesamtleistung von 718 MW sollen noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden.
„Es ist erfreulich, dass der Offshore-Wind-Zubau langsam wieder Fahrt aufnimmt. Gleichzeitig wird deutlich, dass in den kommenden 7 Jahren Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 21,5 GW zusätzlich in Betrieb genommen werden müssen, um das politische Zubauziel von mindestens 30 GW Windenergie auf See bis Ende 2030 zu erreichen. Das entspricht durchschnittlich 3,1 GW pro Jahr. Aber politische Ausbauziele allein schaffen keine industriepolitische Umsetzungsgrundlage. Daher muss die Projektrealisierung jetzt in den Fokus rücken. Um diese erhebliche bevorstehende Zubaumenge zu bewältigen, braucht die Offshore-Wind-Wertschöpfungskette industriepolitische Maßnahmen – beispielsweise im Bereich der Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten – und einen regulatorischen Rahmen, der die notwendigen Investitionen ermöglicht. Aus den politischen Zielen müssen verlässliche Zuschläge und Investitionsentscheidungen werden“, kommentieren die Branchenorganisationen BWE, BWO, Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE, VDMA Power Systems, WAB e.V. und WindEnergy Network e.V. den weiteren Ausbau.
Anpassung des Windenergie-auf-See-Gesetzes notwendig
Die Branche setzt sich dafür ein, das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) für beide Ausschreibungsformen schnellstmöglich anzupassen. Ziel ist die Beseitigung von Hürden für die Projektrealisierung und die Stärkung der Offshore-Windindustrie in Deutschland und Europa. „Mit der Unterzeichnung der Wind Energy Charta im Dezember 2023 hat die Bundesregierung ein starkes Signal gesetzt, dass sie das „Wind Power Package“ der EU-Kommission befürwortet und die vorgeschlagenen industriepolitisch wirksamen Maßnahmen umsetzen wird. Sie gibt damit ein klares Bekenntnis zur Inflationsanpassung und zu qualitativen Kriterien ab – sowohl in der Präqualifikations- als auch in der Zuschlagsphase – und bezieht Stellung gegen ungedeckelte, rein quantitative Gebote. Daher muss das Ausschreibungsdesign unverzüglich geändert werden.
Für das WindSeeG bedeutet das: Die gegenwärtige Ausgestaltung von Gebotszahlungen und -Komponenten erzeugt erheblichen finanziellen Druck auf die Lieferkette und auf künftige Strompreise, und zwar insbesondere für die Industrie. Dies steht nicht in Einklang mit dem politischen Ziel der Projektrealisierung und möglichst niedrigen Stromerzeugungskosten für die deutsche Industrie. Die Gebotszahlungen sollten daher gedeckelt werden. Es ist daneben wichtig, im Bieterverfahren Transparenz und klare Grenzen festzulegen, die die Akteursvielfalt im deutschen Offshore-Wind-Sektor erhalten und die tatsächliche Projektrealisierung nicht unnötig gefährden. Die qualitativen Kriterien – etwa zur Auszubildendenquote und zum Erneuerbaren Energien-Anteil in der Anlagenherstellung – sind anzupassen, da sie in der jetzigen Form unklar sind und Hürden für die Offshore-Windindustrie erzeugen. Qualitative Kriterien sollten möglichst europäisch harmonisiert werden, um Skaleneffekte zu sichern.
Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass im EU-Net-Zero Industry Act ein verbindlicher Rahmen für ein Level Playing Field und technologische Resilienz gesteckt wird. Für das wettbewerbliche Gleichgewicht in der Windindustrie ist es wesentlich, dass europaweit verbindliche und diskriminierungsfreie sowie einheitliche und einfach nachweisbare Präqualifikationskriterien (z. B. im Bereich Cyber Security) verankert werden. Zudem muss schnellstmögliche Klarheit über Offshore-Elektrolyse-Projekte im Rahmen der SEN-1-Ausschreibung und darüber hinaus geschaffen werden“, sind sich die Branchenvertreter einig.
Ausbau der Hafeninfrastruktur und Errichtungskapazitäten
Eine fokussierte Finanzierungsstrategie von Bund, Ländern und der EU für die Wertschöpfungskette, beispielsweise mit Blick auf die Hafen- und Errichtungsinfrastruktur ist notwendig, um Auftragsrisiken abzudecken und gleichzeitig Investitionssicherheit zu ermöglichen. Für die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Bereich der Seehäfen in Deutschland, wie zum Beispiel Logistikzentren, schwerlastfähigen Lagerflächen und Kaikantenanlagen bei Herstellern und Seehäfen sowie Hinterlandanbindungen müssen schnellstens Investitionsentscheidungen getroffen werden. Dies betrifft auch Schiffe für Transport und Errichtung sowie den späteren Betrieb der Offshore-Windenergieanlagen. Hier steuern wir auf einen erheblichen Engpass zu, wenn der Zubau weiter anzieht.
Weitere Informationen unter bwo-offshorewind.de.