Eine klare Aufgabenteilung zwischen „Datenhaltern“ und „Datenverwertern“ würde die Effizienz deutlich verbessern und Bürokratiekosten senken. (Bild: Adobe Stock)
Laut einer aktuellen Analyse wendet die Energiewirtschaft ca. 8,2 Mrd. € auf, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Allein 1,5 Mrd. € entfallen als Bürokratiekosten auf die Erfüllung von Informationspflichten. Regelmäßig werden dabei identische und vergleichbare Daten an verschiedene Behörden übermittelt. Problematisch daran ist nicht nur die Ineffizienz solcher Mehrfachmeldungen, sondern auch die Folgen, die sich daraus ergeben. Sie führen zu Inkonsistenzen in der Datenbasis, erhöhen Koordinationsaufwände und verlangsamen datenbasierte Entscheidungen.
Reform nach dem Once-Only-Prinzip
Mit einem Diskussionspapier stößt der BEDW an, die aktuelle Praxis zu prüfen und politisch und technisch machbare Reformen anzustoßen. Vorgeschlagen wird die Umsetzung des von der EU für bestimmte Bereiche geltenden Once-Only-Prinzips (OOP). Es sieht vor, dass Daten von Unternehmen nur einmal an staatliche Stellen übermittelt werden müssen, wenn sie von mehreren Institutionen benötigt werden.
Mit seinem Papier thematisiert der BDEW Voraussetzungen, Potenziale und konkrete Umsetzungspläne für OOP in der Energiewirtschaft. Konkret beleuchtet der BDEW Datenfelder, die heute schon unnötig mehrfach gemeldet werden, nennt betroffene Akteure und zeigt, wie eine effizientere Aufgabenteilung zwischen „Datenhaltern“ und „Datenverwertern“ aussehen könnte.
Stufenweise Umsetzung
Rechtlich bildet das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) aus dem Jahr 2021 den Ankerpunkt, um Daten zwischen Behörden rechtssicher auszutauschen. Über den Staatsvertrag zum Nationalen Once-Only Technical System (NOOTS) aus dem Mai 2025 steht zudem die technische Infrastruktur für verwaltungsübergreifenden Datenaustausch zwischen Bund und Ländern bereit. Es fehlen jedoch bisher sektorspezifische Vorgaben zur Umsetzung des OOP in der Energiewirtschaft.
Der BDEW plädiert für ein pragmatisches, stufenweises Umsetzungsmodell, dessen Einstieg über klar abgrenzbare Pilotdatenfelder mit hoher Skalierbarkeit vollzogen werden soll. Insbesondere genannt werden Energieverbrauchs- und Erzeugungsdaten, Energieaudits nach § 8 EDL-G und Anlagen- und Förderdaten.
Das Diskussionspapier ist hier aufrufbar: bdew.de