Bild zu: Bundesverwaltungsgericht zum Anspruchsuntergang von Emissionsberechtigungen / EU ETS

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Daher verwundert es nicht, dass es bezüglich der ökonomischen und rechtlichen Frage, ob für offene Zuteilungsansprüche aus einer Emissionshandelsperiode ein Zuteilungsanspruch auf Zertifikate in der Folgeperiode besteht, zu Rechtsstreitigkeiten gekommen ist und gegebenenfalls auch weiterhin kommen wird – trotz oder gerade wegen des an dieser Stelle zu berichtenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).

In diesem Rechtsstreit geht es um einen Zuteilungsantrag eines Unternehmens aus der Kalkindustrie (Klägerin), den diese auf eine Erweiterung ihrer Produktionskapazität gestützt und im Oktober 2008 gestellt hatte, und der nachfolgend von der Beklagten abgelehnt worden war. Gegen die Ablehnung hatte die Klägerin Klage erhoben, mit der sie beantragt hatte, ihr weitere Emissionsberechtigungen zuzuteilen und festzustellen, dass die Bescheide, mit denen ihr die Zuteilung weiterer Berechtigungen versagt worden waren, rechtswidrig seien. Die Vorinstanzen (VG Berlin, Urteil vom 4. September 2014, Az.: VG 10 K 98.10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2016, Az.: OVG 12 B 31-14) hatten in den Jahren 2014 bzw. 2016 ablehnend über die Klage entschieden. Die Gerichtsentscheidungen ergingen also nach Ablauf des Stichtags (30.04.2013), bis zu dem (zugeteilte) Emissionsberechtigungen von der 2. Emissionshandelsperiode auf die 3. Periode übertragen werden konnten. Die Klage hatte auch vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin mit dem Urteil vom 26. April 2018, Az.: 7 C 20.16 zurückgewiesen.


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R.S

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