
Der Ausbau von PV- und Windenergie-Anlagen schreitet voran. Laut dena liegt der deutsche PPA-Markt mit Blick auf seine Gesamtgröße jedoch noch weit hinter seinem Potenzial zurück. (Quelle: Adobe Stock)
PPAs werden zu einem zunehmend wichtigen Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland. Unternehmen dienen langfristige Stromlieferverträge einerseits zur Preisabsicherung und erlauben ihnen andererseits, betrieblich gesteckte Klimaziele zu realisieren. Insbesondere energieintensive Unternehmen können mit PPAs langfristig Preissteigerungen vermeiden.
Handlungsfelder: Marktdesign, Markttransparenz und Bezugsmodelle
Mit der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung ist auf europäischer Ebene festgeschrieben, dass PPAs einen integralen Bestandteil des zukünftigen europäischen Strommarkts für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien bilden sollen.
Damit Unternehmen dauerhaft Planungssicherheit gewinnen, neue Investitionen angereizt werden und staatliche Belastungen abnehmen, müssen in Deutschland verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu hat die Marktoffensive Erneuerbare Energien der dena neun Handlungsempfehlungen vorgestellt, welche die Bereiche Marktdesign, Markttransparenz und Bezugsmodelle umfassen.
Marktdesign: Refinanzierung, staatliche Garantien, Anreize, Zuschüsse
Die dena rät, PPAs neben dem geförderten Ausbau von erneuerbaren Energien zu einer zentralen Säule des künftigen Marktdesigns zu machen (Handlungsempfehlung 1). Dazu soll das Marktdesign so ausgestaltet werden, dass die Refinanzierung über den Markt gestärkt wird. Zudem sollen Wechsel- und Kombinationsmöglichkeiten zwischen dem geförderten und dem ungeförderten Segment geschaffen werden.
Zudem wird geraten, über staatliche Garantien die Ausfallrisiken der PPA-Abnehmer abzusichern (Handlungsempfehlung 2). Dies soll dazu beitragen, die Kapitalkosten in der PPA-Projektfinanzierung und damit auch die Strompreise zu senken sowie mehr Unternehmen den Zugang zum PPA-Markt zu erleichtern.
Handlungsempfehlung 3 lautet, über die pauschale Absenkung der Stromsteuer und Netzentgelte für alle Verbrauchergruppen hinaus weitere Anreize für den direkten Bezug von erneuerbaren Energien für Industrie und Gewerbe durch physische PPAs weiter anzureizen, indem weitere Vergünstigungen im Bereich der Stromsteuer und Netzentgelte eingeführt werden.
Statt einer bloßen Subvention grauer Strommengen über einen Industriestrompreis schlägt die dena in Handlungsempfehlung 4 vor, finanzielle Mittel zu nutzen, um über Investitionskostenzuschüsse PPAs mit Industrie- und Gewerbeunternehmen zu stärken.
Markttransparenz: Anlagen-Einordnung, Nachweise und Rechtssicherheit
Derzeit bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Einordnung verschiedener PPA-Arten in der verpflichtenden Finanzberichterstattung. Handlungsempfehlung 5 plädiert dafür, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene zur Stärkung des Direktbezugs erneuerbarer Energien für Ausnahmeregelungen physischer und virtueller PPAs eintritt.
Hinsichtlich Markttransparenz schlägt Handlungsempfehlung 6 vor, Vorgaben zum Bezug erneuerbaren Stroms so zu fassen, dass die Nachfrage aus spezifischen Anlagen gestärkt und ein zusätzlicher Wert im deutschen Markt geschaffen wird. Granularere Nachweise sollen erzeugungs- und nachfrageseitige Flexibilitäten anreizen. Zudem rät die dena zur Aufweichung des Doppelvermarktungsverbots. So sollen Neuanlagen, die über EEG-Ausschreibungsverfahren gefördert werden, ebenfalls Herkunftsnachweise erhalten.
Unklarheiten bestehen derzeit zur Auslegung des Begriffs der Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG. Handlungsempfehlung 7 rät zur schnellen Klärung, um zu vermeiden, dass keine weiteren Investitionen in Eigenerzeugungskapazitäten getätigt werden. Klarstellung bedürfe auch die Definition der „unmittelbaren räumlichen Nähe“, so die dena.
Bezugsmodelle: Energie-Communities und kommunale Grünstrom-Verpflichtung
Handlungsempfehlung 8 rät, kleine und mittelständische Unternehmen zu stärken, die Energie-Communities bilden wollen. Die dena nennt Direktlieferungen auf einem Betriebsgelände sowie Pooling-Modelle.
Zudem sollen Gemeinden zur Nutzung von grünem Strom verpflichtet werden. Handlungsempfehlung 9 schlägt die Wahlfreiheit zwischen Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien und dem Bezug von Ökostrom aus nicht geförderten Anlagen vor.
Das Impulspapier ist hier abrufbar.